Rachat Alijew, kasachischer Exbotschafter in Österreich, befindet sich seit Juni in U-Haft.

Foto: Heribert Corn

Wien – Der abschließende Bericht in der Causa Rachat Alijew (alternative Schreibweise: Aliyev) ist noch nicht im Justizministerium eingetroffen. Das bestätigt Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek dem STANDARD. Mit seinem Einlangen im Justizministerium sei "in den nächsten Tagen zu rechnen".

Damit verzögert sich das Prozedere: Anfang November hatte das Justizministerium noch fest damit gerechnet, dass es eine Entscheidung über eine mögliche Anklage Alijews wegen Doppelmordes bis Ende dieses Monats geben werde. Ob eine Entscheidung im Dezember zu erwarten sei, darauf wollte sich Pilnacek nicht mehr festlegen. "Das lässt sich schwer prognostizieren." Es gebe jedenfalls ein "besonderes Beschleunigungsgebot".

"Erdrückende Beweislage"

Gegen den kasachischen Exbotschafter in Österreich und Ex-Schwiegersohn des autokratischen Staatschefs Nursultan Nasarbajew wird wie berichtet von der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen der mutmaßlichen Entführung und Ermordung von zwei kasachischen Bankmanagern 2007 in Kasachstan sowie wegen Geldwäsche ermittelt. Die zuständige Staatsanwältin sieht laut einer 14-seitigen Stellungnahme eine "erdrückende Beweislage" gegen Alijew, der sich seit einer Heirat mit einer Österreicherin Shoraz nennt. Es werden finanzielle Motive angenommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dem Weisenrat des Justizministeriums wurde der abschließende Bericht, der sich laut Sektionschef Pilnacek noch bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien befindet, offiziell noch nicht zugestellt. Der Weisenrat wird dann beschäftigt, wenn eine Befangenheit von Justizminister Wolfgang Brandstetter vorliegt – oder wenn es um clamorose Causen geht, die unter besonderer Öffentlichkeit stehen. Der von der ÖVP bestellte Minister hatte Alijew als Rechtsanwalt von 2007 bis 2011 in verschiedensten Fällen vertreten. Laut Pilnacek wurde dem Weisenrat – "zur Ermöglichung einer beschleunigten Entscheidung" – der Ermittlungsstand aber bereits mitgeteilt.

U-Haft vorerst bis 29. Dezember

Alijew befindet sich in Österreich seit Juni 2014 in U-Haft. Alijews Anwälte legten laut Informationen des STANDARD Haftbeschwerde ein. Dieser wurde laut einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Wien unter anderem wegen dringenden Tatverdachts sowie Fluchtgefahr aber nicht Folge gegeben. Die Haftfrist wurde laut OLG bis 29. Dezember verlängert.Sollte die U-Haft über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden, muss das Landesgericht (das in erster Instanz zuständige Gericht) vor Ablauf dieser Frist eine weitere Haftverhandlung zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der U-Haft durchführen. Dagegen könnte Alijew neuerlich eine Beschwerde an das OLG richten. (David Krutzler, DER STANDARD, 27.11.2014)