Wien - BZÖ-Obmann Gerald Grosz geht davon aus, dass das Gericht die 300.000 Euro, mit denen sich die Orangen zulasten der Österreichischen Lotterien unrechtmäßig bereichert haben sollen, nicht von der Partei einfordern wird, denn das Bündnis verfüge lediglich über geringes Barvermögen. "Es kann aus meiner Sicht zu keiner Abschöpfung kommen", erklärte Grosz am Donnerstagnachmittag.

"Ja, es stimmt", die Partei verfüge nur über rund 5.000 Euro, den tagesaktuellen Kontostand habe er aber nicht im Kopf, so der Obmann. Die 300.000 Euro könne man nicht abschöpfen, "weil das BZÖ das nicht hat". Grosz betonte, dass die Partei schuldenfrei sei und eben über ein kleines Plus verfüge: "Armut ist keine Schande."

Die Finanzen der von Jörg Haider gegründeten Partei seien in den vergangenen Wochen zwei Prüfungen unterzogen worden - zum einen von Gerichtsgutachtern im Lotterie-Verfahren, zum anderen von Wirtschaftsprüfern für die Veröffentlichung der Parteifinanzen beim Rechnungshof. Das Gerichtsgutachten dient laut Grosz dazu, um dem Gericht mitzuteilen, ob das BZÖ durch die Abschöpfung in seinem Fortkommen geschädigt würde und dies wäre definitiv der Fall, meinte der Parteiobmann.

Bestätigt wird von Grosz, dass derzeit noch im Zusammenhang mit dem Telekom-Prozess 940.000 Euro auf einem Treuhandkonto geparkt sind. Auf dieses Geld habe die Partei keinen Zugriff. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte in der Affäre um Parteienfinanzierung durch die Telekom Austria diesen Betrag sicherstellen lassen. Das habe man beeinsprucht, weil das Geld nicht beim BZÖ angekommen sei. Er hofft, dass die Partei die 940.000 Euro freibekommt.

Die Orangen haben dieses Jahr für die - erfolglose - EU-Wahl 700.000 Euro aus Parteimitteln und Rücklagen aufgewendet. Nun hofft Grosz auf Spenden für das BZÖ. Am Sonntag beschließt die Partei ihr neues Programm bei einem Bündniskonvent in Kärnten. (APA, 27.11.2014)