Das Problem ist mittlerweile bestens bekannt: Ein Vermieter schert sich nicht um das Richtwertgesetz, sondern verlangt für seine Altbauwohnung die Miete, die der Markt hergibt. Sanktionen muss er keine fürchten, lediglich die Möglichkeit, dass der Mieter zur Schlichtungsstelle oder zu Gericht geht und die hohe Miete beanstandet. Wer das als Mieter bei einem unbefristeten Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre erledigt, erhält im günstigsten Fall die gesamte bisher zu viel bezahlte Miete zurück. Bei einem befristeten Vertrag geht das bis zu einem halben Jahr nach Vertragsende.
Mit steigenden Mieten und stagnierenden Löhnen und Gehältern wird das für immer mehr Menschen zur Option. Schon bisher gab es dazu allerhand Beratungsangebote – von der Stadt Wien, der Arbeiterkammer oder Mieterorganisationen wie Mietervereinigung, Mieterbund oder Mieterschutzverband. In letzter Zeit sehen aber auch private, profitorientierte Unternehmen darin immer mehr ein lukratives Geschäftsmodell.
Positv erledigte Fälle "im dreistelligen Bereich"
Im Herbst 2013 etwa gründete der Wiener Steuerberater Christian Pultar gemeinsam mit einem Partner die "Miete Runter Gmbh". Nun, ein Jahr später, berichtet er dem Standard von mittlerweile positiv erledigten Fällen "im dreistelligen Bereich", einige weitere habe man abgelehnt. Es zahle sich nämlich für die Miete Runter GmbH, die im Gegensatz zu anderen Organisationen "keine Förderungen bekommt", wie er betont haben möchte, erst ab einem errechneten Rückzahlungsbetrag von 2000 Euro wirklich aus, die Forderung durchzusetzen, sagt Pultar. In allen anderen Fällen verweist er die Mieter an die erwähnten Organisationen.
Wenn es sich aber "auszahlt", wird er aktiv und beauftragt seine Anwälte, die Mietenreduktion durchzusetzen. Die anwaltliche Hilfe muss er betonen, weil er sich gleich nach dem Start mit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs (im Juristendeutsch "Winkelschreiberei" genannt) konfrontiert sah. Diese ist mittlerweile eingestellt, berichtet Pultar; er hat klargestellt, dass er die rechtliche Beratung nicht selbst durchführt, sondern eben die Anwälte.
Neben einer beträchtlichen Rückzahlung – nicht selten im fünfstelligen Bereich – können Mieter mit einer substanziellen Reduktion des Mietzinses rechnen, berichtet er. "Im Durchschnitt haben bisher Mieter, die sich an Miete Runter gewendet hatten, von einer monatlichen Mietreduktion von 150 bis 200 Euro profitiert." Den Mietern erwachsen dadurch keinerlei Kosten, lediglich vom zurückerhaltenen Betrag wird eine Provision einbehalten. Nach anfangs 25 Prozent spricht er nun lieber von 30 Prozent, weil noch Umsatzsteuer dazukommt.
"Mietenchecker" seit kurzem online
Das Geschäftsmodell hat sich herumgesprochen: Mit dem vor wenigen Wochen gestarteten "Mietenchecker" erwuchs Pultar, der mittlerweile auch mit Postwurfsendungen und in U-Bahn-Stationen für seinen Service wirbt, neue Konkurrenz. Initiator Marko Vladic ist Jurist und hat, wie er sagt, selbst schon oft beobachten müssen, "dass Vermieter einfach zu viel Miete verlangen". Mit einem Partner launchte er im August das Portal mietenchecker.at. Schon bei den ersten Fällen habe man es mit "eindeutigen Überschreitungen der zulässigen Miete" zu tun gehabt, sagt er.
Gegen Anschuldigungen der "Winkelschreiberei" fühlt er sich gut gerüstet. "Wir haben selbst keinen Kontakt mit Vermietern, sondern informieren die Kunden und geben ihnen dann die Möglichkeit, mit unseren Anwälten zu reden." Umsatzsteuer fällt im Erfolgsfall bei ihm noch keine an, "weil wir noch umsatzsteuerbefreit sind". Ob man sie später weiterverrechnen werde, sei noch unklar. 25 Prozent sei jedenfalls die übliche Höhe, wie sie etwa auch von Portalen wie flightright.de (wo man Entschädigung für verspätete Flüge einfordern kann) eingehoben wird, sagt Vladic.
Und auch wenn das Geschäftsmodell offenbar gut funktioniert, kritisiert Vladic genauso wie Pultar eines: "Vor Gericht weiß man nie, wie eine Sache ausgeht." (Martin Putschögl, DER STANDARD, 29.11.2014)