Graz - Die 42-jährige Frau, die sich Anfang November gemeinsam mit ihrer fünfjährigen Tochter aus einem Fenster im dritten Stock eines Hauses gestürzt hat, war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Zu diesem Schluss komme das Gutachten eines Sachverständigen, hieß es am Freitag von der Staatsanwaltschaft Graz.

Gegen die Mutter wird wegen des Verdachts des versuchten Mordes ermittelt. Bis zur Fertigstellung einer Anklage bleibt sie in vorläufiger Anhaltung in der Landesnervenklinik Sigmund Freud. Der psychiatrische Sachverständige erklärte in seinem Gutachten, dass die Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu einer derartigen Tat neigen könnte.

Beide überlebten mit schweren Verletzungen

Komme es zu einer Anklage, werde aller Voraussicht nach ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt, sagte Arnulf Rumpold von der Staatsanwaltschaft Graz.

Die Frau soll sich am 5. November zusammen mit ihrer Tochter aus ihrer Wohnung im Bezirk Eggenberg gestürzt haben. Beide kamen in einem Vorgarten auf einer Wiese auf und überlebten mit schweren Verletzungen. Zeugen gab es zwar nicht, doch die Wohnungstür war von innen versperrt. Fremdverschulden wurde ausgeschlossen, auch ein Unfall ist laut den Ermittlern unwahrscheinlich. (APA, 28.11.2014)