Wien - Im Westenthaler-Prozess möchte Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber nun auch die aktuelle finanzielle Lage der Fußball-Bundesliga prüfen lassen. Ein entsprechender Antrag ist bereits beim Wiener Straflandesgericht eingebracht worden. Die Entscheidung, ob ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers eingeholt wird, dürfte am nächsten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag fallen.

Hintergrund: Die Anklägerin hat – sollten der ehemalige BZÖ-Obmann und Ex-Bundesliga-Vorstand Peter Westenthaler sowie sein seinerzeitiger Co-Vorstand Thomas Kornhoff im Bundesliga-Komplex schuldig erkannt werden – die Abschöpfung von 500.000 Euro vom Konto der Bundesliga beantragt. Laut Anklage sollen Westenthaler und Kornhoff eine Subvention in Höhe von einer Million Euro vorgeblich zur Forcierung von Nachwuchs-Spielern betrügerisch erlangt haben.

Unrechtmäßige Bereicherung

Da bei der Bundesliga damit laut Staatsanwaltschaft unmittelbar und unrechtmäßig eine Bereicherung eintrat – die Förder-Million wurde in drei Raten zu 500.000 (am 31. März 2004), 450.000 (am 10. August 2004) und 50.000 Euro (am 2. Februar 2005) überwiesen -, soll diese abgeschöpft werden. Aus formaljuristischen Gründen bezieht sich der Antrag auf Erlassung einer vermögensrechtlichen Anordnung allerdings nur auf die erste Rate von 500.000 Euro: Westenthaler und Kornhoff waren am 10. August 2004 mit sofortiger Wirkung von ihren Funktionen zurückgetreten.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) hält ihren Nachfolgern im Bundesliga-Vorstand zugute, "in Unkenntnis der mit Strafe bedrohten Handlung" (Anklageschrift) gewesen und somit gutgläubig in den Besitz der zweiten 500.000 Euro gelangt zu sein, die nach dem 10. August 2004 auf dem Konto der Bundesliga einlangten. Den Nachfolgern könne "kein Wissen um die verbrecherische Herkunft der lukrierten Beträge unterstellt werden".

Vom Verfall der ersten 500.000 Euro wäre allerdings dann abzusehen, wenn die Abschöpfung das Fortkommen der Bundesliga erschweren oder unbillig hart treffen würde. Die WKStA möchte daher gutachterlich prüfen lassen, ob bei der Bundesliga diese Härteklausel zu berücksichtigen ist. (APA, 28.11.2014)