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Auf EU-Startups, die beispielsweise Software online verkaufen wollen, kommt durch die neue Mehrwertsteuer-Regelung ein massives Erschwernis hinzu.

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Es ist ein Angriff auf Amazon, Google und Twitter, die ihre EU-Einnahmen etwa über die Billig-Mehrwersteuer-Länder Luxemburg oder Irland abwickeln. Ab dem ersten Jänner 2015 gelten für eBooks, Musik-Downloads, downloadbare Software, Software as a Service, Webhosting-Services, Strick- und Hanwerksanleitungen sowie downloadbare Tutorials EU-weit neue Mehrwertsteuer-Gesetze. Diese sehen vor, dass bei besagten Produkten und Dienstleistungen im Business-to-Consumer-Bereich (B2C) künftig der Mehrwertsteuer-Satz des Landes gilt, in dem diese in Anspruch genommen wurden. Bisher galt der jeweilige Satz des Verkaufslandes.

Einbremsung von Startups

Kritiker sehen darin eine deutliche Einbremsung von EU-Kleinstunternehmen und -Startups, sowie ein nicht angemessener Aufwand, der künftig auf die Firmen zukommt. Einzelunternehmer wird die Bestimmung hart treffen. Bei einem Verkauf genannter Dienstleistung oder Produkt muss ab Jahresanfang nämlich der Standort des Käufers aufgezeichnet und laut einer EU-Richtlinie zehn Jahre lang gespeichert werden.

Nicht zufriedenstellende Lösung

Die Konsequenz daraus ist, dass ein betroffenes Unternehmen in jedem EU-Land umsatzsteuerpflichtig ist, in dem es operiert. Hierbei bietet sich eine Umgehungsmöglichkeit namens Mini-One-Stop-Shop (MOSS) an, wodurch die jeweiligen Steuern automatisch an die Mitgliedsländer weitergeleitet werden. Dies ist übrigens absolut unabhängig vom eigenen Gewinn, seien es tausende Euros oder mehrere Milliarden.

Probleme bei Landesgrenzen

Ein weiteres Problem, welches sich durch die neue Regelung ergibt, sind Landesgrenzen. Ein Beispiel: Kauft ein Franzose am Weg von London nach Paris vor der eigenen Landesgrenze ein Online-Abo für Tutorials gilt er als UK-Konsument. Schlampt hier etwa das Unternehmen, welches das Abo verkauft hat, drohen hohe Strafen. Dabei macht es keinen Unterschied, dass Frankreich und Großbritannien hierbei den gleichen Steuersatz aufweisen.

Verschlechterung für Startups und Freelancer

Insgesamt sehen Kritiker eine massive Verschlechterung für Startups, da diese auch mit kaum Umsatz die gleichen Regeln wie beispielsweise Amazon befolgen müssen. In Großbritannien gibt es bereits eine Kampagne auf Change.org, die für eine diesbezügliche Ausnahme für Unternehmen mit Kleinstumsatz eintritt. Ein irisches Unternehmen bietet mittlerweile Software, die Start-ups bei der Einhaltung der neuen Regelung helfen soll. Gegenüber Techchrunch gab der britische Startup-Lobbyist Guy Levin an, dass die europäische Union "den länderübergreifenden Verkauf von Startups und Freiberuflern mit der neuen Regelung deutlich erschwert". (dk, derStandard.at, 29.11.2014)