Bern/Graz - Vor dem Regionalgericht in Burgdorf hat am Montag der Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der eine in der Schweiz lebende Steirerin umgebracht haben soll. Der Angeklagte trug Fußfesseln und äußerte sich zum Tathergang: Er könne es fast nicht wahrhaben, was er gemacht habe.
Der 28-Jährige muss sich wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung verantworten. Daneben geht es um weitere Tatbestände wie Vergewaltigung, Störung des Totenfriedens und Diebstahl. Er habe in der Nacht auf den 10. März 2012 den Escort-Service, für den die 44-Jährige arbeitete, angerufen und dabei schon vorgehabt, die Frau zu vergewaltigen. Vergewaltigungsszenen habe er aus dem Internet gekannt, sagte er am Montag aus. Solche Videos habe er nur unter Drogen geschaut, sonst nicht. Am Tatabend habe er sich die Tötung aber nicht vorgestellt.
Ließ Opfer in Lichtschacht liegen
In der Tatnacht bestellte der Mann bei einer Agentur für Erotik-Dienstleistungen eine Frau. In der Nähe der Langenthaler Sportanlage Hard versetzte er der gebürtigen Österreicherin einen Schlag gegen die Schläfen. Danach würgte er sein am Boden liegendes Opfer heftig, schlug und trat auf sie ein, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Der Täter versuchte mehrfach, die Frau zu vergewaltigen, misshandelte brutal ihren Körper und ließ das Opfer in einem Lichtschacht der Sportanlage liegen. Schließlich nahm er diverse Utensilien der Frau mit und entfernte sich mit ihrem Auto vom Tatort.
Ausgezeichneter Führungsbericht
Der Angeklagte hat seine Strafe vorzeitig angetreten. Die Strafanstalt Thorberg stellte ihm einen ausgezeichneten Führungsbericht aus. Der Mann sei arbeitsam, freundlich und hilfsbereit. Er arbeitet in der Wäscherei. Zurzeit wird geprüft, ob er eine verkürzte Lehre in der Anstaltsbäckerei absolvieren könnte.
Der unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehende Angeklagte habe die in der Ostschweiz wohnhafte Frau aus völlig nichtigem Grund - zum Zweck reiner Triebbefriedigung - umgebracht, schreibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Der Prozess am Regionalgericht Emmental Oberaargau ist auf vier Tage angesetzt. Der Urteilsspruch wird für Donnerstag erwartet. (APA, 1.12.2014)