Wien - Für die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes, die lesbischen Paaren die Samenspende ermöglicht, ist am Montag die Begutachtungsfrist abgelaufen. Das Gesetz soll ab April 2015 auch die Eizellenspende, Samenspende Dritter bei der künstlichen Befruchtung und - beschränkt - Präimplantationsdiagnostik erlauben. Kritik kommt von christlicher Seite. Die Bioethikkommission versteht nicht, dass alleinstehende Frauen vom neuen Gesetz ausgeschlossen werden.

Die Bioethikkommission zeigt sich erfreut, dass die Bundesregierung ihren Empfehlungen großes Gewicht beigemessen hat. Begrüßt wird unter anderem, dass das "Ultima-Ratio-Prinzip" erhalten bleibt (medizinisch unterstützte Fortpflanzung also nur, wenn eine Fertilitätsstörung vorliegt und therapeutische Alternativen ausgeschöpft wurden).

Unverständnis gibt es dafür, dass alleinstehende Frauen im Gegensatz zur mehrheitlichen Kommissionsempfehlung von 2012 davon ausgeschlossen bleiben. Auch das Rechtskomitee Lambda sieht das so. Zusätzlich bemängelt es Differenzierungen zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft bei der automatischen gemeinsamen Elternschaft.

Anwaltschaft: Kinderrechte gewährleistet

Für die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ist aus kinderrechtlicher Sicht die Tatsache gutzuheißen, dass grundlegende Kinderrechte Berücksichtigung gefunden haben. Erwähnt wird das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip des Kindeswohls sowie das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Zusätzlich sollte es aber ein zentrales Register der Spenderdaten geben, um die Durchsetzung der Einsichts- und Auskunftsrechte zu gewährleisten.

Kritik von kirchlicher Seite

Wie schon in den Wortmeldungen zum Gesetz kommt die Kritik an der Novelle vor allem von christlicher Seite. Das kirchliche Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) kritisiert, dass die Novelle durch die Selektion von möglicherweise behinderten Kindern die Diskriminierung Ungeborener aufgrund genetischer Veranlagung weiter zuspitze und grundlegende Kinderrechte (nämliches jenes auf Vater und Mutter) willkürlich missachte. Die Eizellenspende bringe eine erhebliche Gesundheitsbelastung für Frauen mit sich und leiste der Kommerzialisierung des weiblichen Körpers Vorschub.

"Extrem liberal"

Aus Sicht der "Aktion Leben Österreich" wird ein "extrem liberales Recht" geschaffen. Der Entwurf stellte die Erfüllung des Kinderwunsches vor die Interessen des Kindes wie vor den Schutz der eizellenspendenden Frau. Ähnlich die Kritik des "Salzburger Ärzteforums für das Leben": Die Rechte des Kindes würden ausgeklammert, es werde "zum Objekt von Begehrlichkeiten und Selbstverwirklichungsambitionen degradiert".

Bischöfe verlangen Rücknahme des Entwurfs

Die Österreichische Bischofskonferenz übt scharfe Kritik. Der Entwurf sei "ein ethischer Dammbruch und großer Irrtum - ohne Diskussion", heißt es laut "Kathpress" in der Begutachtungsstellungnahme. Das Gesetz schaffe "unüberbrückbare Probleme und Leiden", im Namen einer "naiven Fortschrittsgläubigkeit". Die Bischöfe verlangen, den Entwurf zurückzuziehen.

Ein Hauptkritikpunkt der Bischöfe ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), die sie als "fortschreitende Fehlentwicklung, an deren Spitze die Selektion von Kindern steht" grundsätzlich ablehnen. Ihre Einführung würde die Tötung menschlichen Lebens legalisieren und zu einer neuen Dimension der Diskrimination von Menschen aufgrund genetischer Veranlagung führen, heißt es in der Stellungnahme. PID diene immer nur zum Aussortieren.

Gesundheitsrisiko

Der Gesetzesvorschlag verabschiede sich von dem Grundsatz, möglichst keine Embryonen zu schaffen, die später nicht mehr benötigt und deshalb "letztlich wie Müll entsorgt werden", bemängelt die Bischofskonferenz. In ihrer Kritik zur Eizellspende verweisen die Bischöfe auf Gesundheitsrisiken für Spenderin und Empfängerin, auf das Schüren "unrealistischer Hoffnungen", die fehlenden Langzeitstudien hinsichtlich der Risiken sowie der herbeigeführten Spaltung von sozialen und genetischen Eltern und deren Folgewirkungen für die Identität der betroffenen Kinder.

Angesichts der Einwände sei es "völlig unverständlich", dass das Justizministerium von einer "sachlich schwer begründbaren Ungleichbehandlung gegenüber der zulässigen Samenspende" ausgehe und Eizellspende diskussionslos einführen wolle, betont die Bischofskonferenz. Positive Worte finden die Bischöfe am Gesetzesvorschlag lediglich für das Festhalten am Verbot der künstlichen Befruchtung für alleinstehende Personen.

Kritik an kurzer Begutachtungsfrist

Bis zur Ende der Begutachtungsfrist sind nur wenige Stellungnahmen eingetroffen. Geschuldet sein könnte dies der knappen Begutachtungsfrist von nur zweieinhalb Wochen. Der rot-schwarze Regierungsentwurf war erst am 13. November vorgestellt worden. Entsprechende Kritik kommt vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Die Frist sollte im Regelfall sechs Wochen betragen, betonte dieser.

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Gesetzesteile bezüglich lesbischer Paare vom Verfassungsgerichtshof mit Jahresende 2014 aufgehoben wurden, das neue Gesetz aber erst mit 1. April 2015 in Kraft treten soll. Innerhalb dieses Zeitraums wären Formen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zulässig, die davor und danach unzulässig waren bzw. wieder sein werden. (APA, 1.12.2014)