Klagenfurt - Im Klagenfurter Hypo Zivilprozess hat am Montag Richter Thomas Liensberger eine Verfahrensunterbrechung "aus prozessökonomischen Gründen" zur Diskussion gestellt. Er gab bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Ermittlungen in derselben Causa, der Auszahlung einer Sonderdividende von 50 Mio. Euro 2008, aufgenommen und Sachverständigen Karl Hengstberger mit einem Gutachten beauftragt habe.

Die Parteienvertreter sprachen sich mehrheitlich gegen eine Unterbrechung aus. Andreas Oman als Vertreter der Kärntner Landesholding (KLH), die als Altaktionärin eine der Begünstigten dieser Sonderdividende war, erklärte, im Strafverfahren gebe es eine andere Vorgehensweise als im Zivilverfahren, wo umfassendere Beweisaufnahmen möglich seien. Darüber hinaus lehnte er, wie auch seine Kollegen, Hengstberger als Gutachter ab. Er habe massive Einwände gegen dessen fachliche Eignung in der gegenständlichen Sache. Sollte die Staatsanwalt auf Hengstberger bestehen, werde er die Aufnahme des Gutachtens als Beweismittel im Zivilprozess ablehnen.

Markus Huber als Vertreter der B&B Beteiligungs GmbH schloss sich dem an und gab zu bedenken, dass Hengstberger bei einer anderen, von der Staatsanwaltschaft beauftragten Beurteilung bereits viereinhalb Jahre in Verzug sei. Außerdem gebe es im Strafverfahren nicht die Möglichkeit der Berücksichtigung anderer Gutachten, die für dieses Zivilverfahren bereits in Auftrag gegeben worden seien. Es könnten im Strafverfahren also nicht jene Themen ausführlich behandelt werden, die im Rahmen dieses Zivilverfahren geklärt werden müssten, so Huber.

Hypo-Anwalt Alexander Klauser meinte, einer Unterbrechung dann zustimmen zu können, wenn eine solche lediglich bis zur Vorlage des Hengstberger-Gutachtens verfügt werde oder die Parteien die Möglichkeit erhielten, dann die Wiederaufnahme zu beantragen.

Lediglich Anwalt Gernot Murko sprach sich nicht gegen Unterbrechung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Ergebnisses des Strafverfahrens aus. Denn seine Mandanten, die ehemaligen Vorstände Thomas Klaus Morgl und Paul Kocher, werden sich auch dem Strafverfahren stellen müssen und können nicht parallel zwei rechtliche Vertretungen beschäftigen, so Murko.

Das Thema sollte nach der Mittagspause weiter diskutiert werden. (APA, 1.12.2014)