Wien - Eine wenig bekannte, dafür reichlich anachronistische Regelung im Pensionsrecht dürfte demnächst der Vergangenheit angehören. Aus dem Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) wurde bestätigt, dass die Meldepflicht für Pensionisten bei längeren Auslandsaufenthalten fällt. Vermutlich kommt es noch in diesem Jahr zum entsprechenden parlamentarischen Beschluss.

Im Sozialausschuss kommenden Mittwoch liegt bereits ein entsprechender Antrag der Grünen vor. Die Koalition dürfte aber mit einem eigenen Antrag die Änderung in die Wege leiten. Ein Beschluss wäre dann nächste Woche im Plenum des Nationalrats möglich.

Konkret geht es darum, dass derzeit die Pensionsansprüche ruhen, wenn sich ein Pensionist für mehr als zwei Monate ins Ausland begibt, ohne dafür eine Zustimmung der Pensionsversicherungsanstalt eingeholt zu haben. Allerdings ist dies auf Länder eingeschränkt, mit denen keine entsprechenden zwischenstaatlichen Übereinkommen abgeschlossen sind.

Kaum Betroffene

Insofern betont man im Sozialministerium, dass es kaum Fälle gibt, die von dieser Regelung betroffen waren. Denn beispielsweise die Türkei oder Serbien gehören zu den Staaten, mit denen es Abkommen gibt, wo also keine Erlaubnis der Pensionsversicherungsanstalt eingeholt werden muss. Wer allerdings seinen Lebensabend in Thailand verbringen will, der hatte bis jetzt um Freigabe anzusuchen, wollte er nicht Gefahr laufen, seinen Ruhensbezug zwischenzeitlich zu verlieren.

Ganz ohne Meldepflichten wird es freilich auch in Zukunft nicht gehen. Einmal pro Jahr müssen sich Auslandssenioren in Österreich melden, damit man weiß, dass sie noch am Leben sind. (APA, 1.12.2014)