Wien - Die Zahl jugendlicher Gefangener sinkt offenbar. Laut Justizministerium befanden sich in der vergangenen Woche rund 90 Jugendliche in Haft, etwa 40 davon waren U-Häftlinge. Im Frühsommer 2013 waren es noch rund 130 (davon etwas mehr als 60 in U-Haft). Im November 2013 waren es rund 110 Häftlinge unter 18, davon etwa 50 in U-Haft.

"Mir war es von Anfang an ein Anliegen, dass straffällig Jugendliche nach Möglichkeit nicht mehr in U-Haft kommen, sondern außerhalb von Gefängnissen mit entsprechender Betreuung angehalten werden", sagte dazu Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Er freue sich, "dass wir durch die Umsetzung der alternativen Möglichkeiten zur U-Haft die Zahl der inhaftierten Jugendlichen jetzt schon reduziert haben".

Bisher kein Rückfall

Das Papier entstand in der Vorwoche bei einer Follow-Up-Sitzung des Runden Tisches zur Jugend-U-Haft. Darin wurde auf im Taskforce-Abschlussbericht empfohlene Maßnahmen hingewiesen, die bereits umgesetzt seien. So wurden seit dem Sommer 2013 Sozialnetzkonferenzen eingeführt. Seither seien 64 Haftvermeidungskonferenzen abgehalten worden, die in 42 Fällen erfolgreich waren, also zur Enthaftung führten. Bisher gab es auch keinen Rückfall.

Ab 1. Jänner WGs für Bewährungshilfe

Ab 1. Jänner 2015 können Jugendliche im Rahmen der vorläufigen Bewährungshilfe in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden. Damit werden etwa zehn Betreuungsplätze bei verschiedenen Institutionen wie der Diakonie, dem Jugend am Werk, der österreichischen Jungarbeiterbewegung oder pro Mente zur Verfügung stehen. Ebenfalls ab 1. Jänner wird in Graz der Probebetrieb für eine Jugendgerichtshilfe gestartet, die letztlich österreichweit eingeführt werden soll.

Zusätzliche Sozialpädagogen

Die Ausbildung sowohl im Jugendvollzug als auch in der Jugendgerichtsbarkeit wurde unter anderem mit entwicklungspsychologischen Modulen erweitert. Außerdem werden zusätzliche Sozialpädagogen in den Justizanstalten aufgenommen, insgesamt bis zu neun.

Anfang 2015 startet im Justizministerium ein Projekt zur Reform des Jugendstrafrechts, bei dem auch die legistischen Empfehlungen der Taskforce geprüft werden sollen. Dabei geht es unter anderem um intensivierte Haftverhandlungen, die Möglichkeit eines teilweisen Widerrufs bedingter Freiheitsstrafen, um die Kombination von Diversionsarten, um gemeinnützige Leistungen im Rahmen der Diversion sowie um die verstärkte Anwendung des Jugendstrafrechts für junge Erwachsene. In einem Netzwerk Jugendvollzug soll die Arbeit der Taskforce behördenübergreifend fortgesetzt werden. (APA)