Wien - Der Linzer Strafrechtsexperte Alois Birklbauer fordert einen "gleitenderen Übergang" zwischen der Anwendung des Jugend- und des Erwachsenenstrafrechts in Österreich. Letzteres gilt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Birklbauer ist Mitglied eines vom Verein Neustart gegründeten und am Montag präsentierten Kuratoriums, in dem gesellschaftlich relevante Fragen zur Kriminalitätspolitik diskutiert werden sollen. Im ersten Jahr will man sich auf das Thema Jugendkriminalität konzentrieren.
Birklbauer sagte, es bräuchte nicht nur den Willen von Richtern und Staatsanwälten für eine mildere Beurteilung 18- bis 21-Jähriger, sondern auch formale Änderungen. Wenn etwa ein 17-Jähriger und ein 18-Jähriger wegen Wiederbetätigung angeklagt würden, könne beim Jüngeren unter bestimmten Auflagen - zum Beispiel u. a. der Besuch von Zeitgeschichteunterricht - das Verfahren eingestellt werden. Für den 18-Jährigen ist wegen des höheren Strafrahmens eine diversionelle Lösung ausgeschlossen. "Dabei könnte dem 18-Jährigen Geschichtsunterricht auch nicht schaden", sagte Birklbauer.
Psychiater, Politologe und Ex-Politiker
Weitere Mitglieder des Neustart-Kuratoriums sind Kinderpsychiater Werner Leixnering, Politikwissenschafter Anton Pelinka, Ex-Vizekanzler Josef Pröll, Martin Schenk von der Diakonie Österreich, die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin Heide Schmidt und Astrid Zimmermann als Generalsekretärin des Presseclubs Concordia. (spri, DER STANDARD, 2.12.2014)