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APA/Helmut Fohringer

Wien – Der "Anfang vom Ende des Kronzeugenstatus" wie von Peter Hochegger erhofft, ist es bis dato nicht. Aber ein weiterer Puzzlestein in einem Anzeigenreigen, den Lobbyist Peter Hochegger gegen den ersten Kronzeugen der österreichischen Justizgeschichte in Gang gebracht hat. Gernot Schieszler, Exfestnetzfinanzchef der Telekom Austria (TA), der Hocheggers Gesellschaft Valora einst mit Aufträgen versorgte und somit Akteur der Telekom-Korruptionsaffäre war, antwortete auf Hocheggers Sachverhaltsdarstellung, wonach der Kronzeuge in Causen wie BZÖ-Parteienspenden, Universaldienstverordnung und dem Kauf des Netzbetreibers E-Tel die Unwahrheit gesagt und falsche Daten zu Protokoll gegeben habe, antwortet mit einer Gegenklage. Und einer Strafanzeige wegen Verleumdung.

"Gezielte Verfolgung"

Der Grund: Es bestehe der dringende Verdacht, dass Hochegger den Kronzeugen durch seine seit Juli eingebrachten Anzeigen und Klagen gezielt einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt habe, "obwohl er wusste, dass die Aussagen des Einschreiters nicht unrichtig sind", heißt es im Schriftsatz, der dem STANDARD vorliegt. Schieszler, dem die Staatsanwaltschaft Wien Kronzeugenstatus angeboten hat und der vom Straflandesgericht gewährt wurde, weil er maßgeblich zur Aufklärung des vielschichtigen Telekom-Skandals beigetragen hat, beruft sich dabei auf das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom 13. September 2013.

Selbiges ist, wie berichtet, nicht rechtskräftig, weil Hochegger Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht hat. Beim Höchstgericht kann jedoch nicht die Beweiswürdigung des Erstgerichts hinterfragt oder angefochten werden, sondern nur ein fehlerhaftes, unvollständiges Urteil oder eines mit innerem Widerspruch oder fehlerhafter Begründung.

"Ehrenrührig"

Da Gründe wie diese nicht vorlägen, stellten Hocheggers Anschuldigungen Verleumdungen dar, sagt Schieszlers Rechtsanwalt Stefan Prochaska. Der Vorhalt, "die ehrenrührigen, kreditschädigenden und vor allem unrichtigen Aussagen des Beklagten hätten zu Hocheggers Verurteilung" geführt, seien nicht haltbar. Hochegger, bezüglich BZÖ-Parteienfinanzierung erstinstanzlich wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, habe den Kontakt zum BZÖ hergestellt, den Kauf von E-Tel begleitet.

Hochegger hingegen behauptet, Schieszler habe sein eigenes Spiel gespielt, indem er beim Kauf des Festnetz- und Internetbetreibers E-Tel durch die TA im Jahr 2006 nicht nur Valora engagierte und ihr – abgeleitet von 93 Millionen Euro Kaufpreis – 696.000 Euro Erfolgshonorar zahlte. Ungefähr zeitgleich habe der TA-Festnetz-Finanzchef auch die damalige Spot AG engagiert. Dieser wurden laut Bericht des Wirtschaftsprüfers BDO 2,1 Mio. Euro Honorar gezahlt – um 705.000 Euro überhöht, wie es im BDO-Bericht heißt. Gründer dieser Spot AG ist Schieszlers Rechtsanwalt Stefan Prochaska, war in deren Aufsichtsrat (aber nicht an ihr beteiligt). Er weist die Vorwürfe als "alten Hut" zurück, das Spot-Honorar habe sich am Transaktionsvolumen orientiert. (ung, DER STANDARD/Langfassung, 2.12.2014)