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Italiens Müllentsorgung entspricht nicht dem EU-Recht.

Foto: REUTERS/Alessandro

Rom - Das Europäische Gerichtshof hat Italien zur Zahlung einer Strafe in Millionenhöhe verurteilt, weil sich das Land immer noch nicht den EU-Richtlinien über Mülldeponien angepasst hat. Italien muss 40 Millionen Euro zahlen. Weitere 42,8 Millionen Euro werden für jedes Halbjahr Verspätung bei der Umsetzung der Richtlinien fällig.

Nach einer Klage der EU-Kommission hatte der Europäische Gerichtshof in einem ersten Verfahren 2010 entschieden, dass Italien in punkto Müllentsorgung gegen EU-Recht verstoße. Nach Ansicht der Richter hat die Regierung es nicht geschafft, ein funktionierendes System der Abfallentsorgung aufzubauen, um Müll umweltschonend und ohne Gesundheitsgefährdung für den Menschen zu entsorgen. Italien war wiederholt aufgefordert worden, diesen Missstand rasch abschaffen - sonst drohten millionenschwere Geldstrafen.

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs sei es deutlich, dass die italienischen Behörden nicht genug getan haben, um eine Lösung zu finden. In den vergangenen Jahren waren Neapel und andere Städte immer wieder mit akuten Problemen bei der Müllentsorgung konfrontiert. (APA, 2.12.2014)