Wien - Zur Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes, die lesbischen Paaren die Samenspende ermöglicht, sind inzwischen zahlreiche - mitunter sehr kritische - Stellungnahmen im Parlament eingelangt. Kritik kommt vor allem von kirchlichen Organisationen. Frauenverbänden wiederum geht der Entwurf teilweise nicht weit genug.

Das Gesetz soll ab April 2015 auch die Eizellenspende, Samenspende Dritter bei der künstlichen Befruchtung und - beschränkt - Präimplantationsdiagnostik erlauben. Die Begutachtungsfrist ist am Montag abgelaufen.

Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten sieht das geplante Gesetz "besonders im Hinblick auf den Schutz des Lebens sehr problematisch". Kritisch angemerkt wird etwa, dass das Kindeswohl dem "angeblichen" Recht Erwachsener auf Kinder geopfert werde. Auch der Bund Evangelikaler Gemeinden in Österreich ortet einen "gewaltigen Eingriff" in die derzeitige Gesellschaftsordnung. Das Gesetz würde zudem die Tür in Richtung Designerbaby öffnen und einer "kalten Kommerzialisierung" reproduktionsmedizinischer Maßnahmen Vorschub leisten.

Eizellenspende aus "mit gutem Grund" verboten

Äußerst skeptisch vor allem zur Präimplantationsdiagnostik zeigte sich auch Behindertenanwalt Erwin Buchinger. Er befürchtet eine Selektion in wertes und unwertes Leben von ungeborenen Kindern und die Legitimation, die Geburt von Menschen mit Behinderung zu verhindern.

Die Eizellenspende sei bisher "mit gutem Grund" verboten gewesen, findet die "Lebenskonferenz" als Vertreter verschiedener Kirchen. Sie befürchtet eine "Zerrissenheit der Identität" aufgrund der Verschiedenheit von genetischer und austragender Mutter. Auch in der Öffnung der Präimplantationsdiagnostik sieht sie einen "diskriminierenden Verstoß gegen die Menschenwürde".

Die Österreichische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie sowie die Österreichische IVF-Gesellschaft hingegen begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme den im Vergleich zum bisher gültigen Gesetz "sehr liberalen" Entwurf. Gefordert wird weiters die Freigabe der medizinisch unterstützten Fortpflanzung bis zu einem Höchstalter von 50 Jahren auch für alleinstehende Frauen. Alleinerziehende Mütter seien in der heutigen Gesellschaft in zunehmendem Maße Realität, wurde begründet. Die Organisationen plädieren auch für die Freigabe des sogenannten "Social Egg Freezing".

Alleinstehende Frauen weiterhin ausgeschlossen

Christiane Wendehorst vom Institut für Zivilrecht an der Universität Wien stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass das Höchstalter für Kinderwunschpatientinnen entweder generell auf 45 Jahre festgelegt oder aber bei der Eizellspende auf 50 Jahre angehoben werden sollte. Sehr kritisch sieht sie bei einer Indikation für eine PID, dass zunächst drei Anwendungen fehlschlagen müssen - dies sei eine "unglaublich niedrige Hürde". Sie spricht sich für eine Embryonenspende aus, dies sei etwas anderes als die Leihmutterschaft, betonte sie gegenüber der APA.

Sehr positiv wird der Entwurf vom Frauenministerium gesehen. Bedauert wird allerdings, dass alleinstehende Frauen weiterhin ausgeschlossen blieben. Dies kritisiert auch der Verein FAmOs für Regenbogenfamilien und der Bund Österreichischer Frauenvereine. Die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe begrüßt das Gesetz, fordert jedoch etwa die Erlaubnis des "Social Freezing" - des vorsorglichen Einfrierens von Eizellen, aber auch von Samenzellen.

Das Oberlandesgericht Wien verwies darauf, dass die geplanten Änderungen im wesentlichen den Empfehlungen der Bioethikkommission folgen, und dadurch könne von einer "fundierten Prüfung", auch unter dem Blickwinkel des Kindeswohls, ausgegangen werden.

Für die Österreichische Gesellschaft für Humangenetik ist nicht nachvollziehbar, dass die PID auf sehr spezifische und zum Teil willkürliche Konstellationen beschränkt werden soll. Vermisst wird außerdem eine eindeutige Klarstellung zur Notwendigkeit einer genetischen Beratung.

Das Frauengesundheitszentrum ISIS findet das Tempo, mit dem das Gesetz nun kommen soll, irritierend: Jahrelang sei der Auseinandersetzung ausgewichen worden, hieß es. (APA, 2.12.2014)