Grasse - Vor 20 Jahren sind in Südfrankreich zwei Babys in einer Klinik vertauscht worden - jetzt fordern die beiden Familien mehr als zwölf Millionen Euro Schadenersatz. Ein Zivilgericht im südfranzösischen Grasse befasste sich am Dienstag mit der Klage der Eltern, die jahrelang Zweifel hatten, ob ihr Kind auch wirklich ihres ist.
Erst ein DNA-Test zehn Jahre nach der Geburt brachte Gewissheit: Die beiden Mädchen waren im Brutkasten vertauscht worden. Die Eltern der dann bereits zehnjährigen Kinder forderten keinen Rücktausch.
Zweifel von Anfang an
Die Verwechslung der beiden Babys ereignete sich im Juli 1994: In einer Klinik in Cannes brachte Sophie Serrano damals ihre Tochter Manon zur Welt. Wegen einer Gelbsucht kam das Baby in einen Brutkasten, in dem ein weiteres Mädchen ebenfalls wegen Gelbsucht behandelt wurde. Eine Krankenpflegerin vertauschte dann die beiden Kinder. Obwohl die Mütter sofort Zweifel äußerten, insbesondere wegen der Länge der Haare, wurden sie mit dem Hinweis beruhigt, das liege an den Wärmelampen im Brutkasten.
Zehn Jahre später verlangte der Vater von Manon dann einen Vaterschaftstest, weil er wegen der fehlenden Ähnlichkeit und dem dunklen Teint seiner Tochter nach wie vor Zweifel hatte. Bei dem DNA-Test stellte sich heraus, dass auch Sophie Serrano nicht die biologische Mutter ist. Nachforschungen ergaben, dass die andere Familie, die anonym bleiben will, nicht weit entfernt wohnte. Die Paare trafen ihre leiblichen Kinder dann erstmals im Alter von zehn Jahren.
Verfahren gegen Klinik, Ärzte, Pflegerin
Nachdem eine Strafanzeige keinen Erfolg hatte, gehen die Familien der beiden heute 20-jährigen Frauen nun zivilrechtlich gegen die Klinik, die Ärzte und die damalige Pflegerin vor. Für jedes vertauschte Mädchen verlangen sie drei Millionen Euro Schadenersatz sowie 1,5 Millionen Euro für die Eltern und 750.000 Euro für jeden Bruder und jede Schwester. Das Urteil soll am 10. Februar ergehen.
Die Verwechslung von Babys kommt äußerst selten vor. Sie erhalten in Frankreich ebenso wie in anderen Ländern nach der Geburt kleine Armbänder zur Identifizierung. Im Jahr 2011 war eine russische Geburtsklinik zur Zahlung von 140.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil sie zwölf Jahre zuvor zwei Babys verwechselt hatte. (APA, frei, 2.12.2014)