Wien - Das Justizministerium hat seit dem Amtsantritt von Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vor rund elf Monaten 34 Weisungen an Staatsanwälte erteilt und in fünf Fällen deren Erteilung vorbereitet. Der von Brandstetter eingesetzte Weisenrat wurde bisher mit 38 Fällen befasst. In dreien davon wurde eine Weisung auf (zumindest teilweise) Einstellung eines Verfahrens erteilt.

Das teilt Brandstetter in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS mit. Zuständig ist der Weisenrat für Fälle, in denen Brandstetter früher als Strafverteidiger oder in sonstiger beratender Funktion tätig war, in Strafsachen gegen oberste Organe der Gerichtsbarkeit sowie in Fällen, in denen eine inhaltliche Weisung erteilt werden soll.

Reform light

Eigentlich hatte Brandstetter zu Beginn seiner Amtszeit angekündigt, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften abzuschaffen. Doch daraus wurde nichts: Nächstes Jahr wird es nur eine "Light"-Reform geben, konkret wird der Minister den Weisenrat im Gesetz als Beratungsorgan verankern. Dies hat auch die von ihm eingesetzte Expertenkommission vorgeschlagen. (red, APA, 3.12.2014)