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Ein Student darf sich über unverhoffte Geschenke freuen

Foto: APA/EPA/Kaczmarczyk

Ein 22-jähriger britischer Student namens Robert Quinn darf sich über ein verfrühtes Weihnachten freuen: Er erhielt 51 Pakete des Versandhändlers Amazon, obwohl er nichts bestellt hatte. Da er befürchtete, für die Ware haftbar gemacht zu werden, wandte sich Quinn an Amazon. Dort erklärte man ihm allerdings, dass es sich dabei dann vermutlich um Geschenke handle, die andere Personen für ihn gekauft hatten.

Retouren erhalten

Der Student hatte allerdings keine Wunschliste auf Amazon angelegt und bemerkte, dass es sich bei den Paketen eigentlich um Retouren handelte. Daraufhin meldete er sich erneut beim Onlineversandhändler, wo man ihm beschied, dass Amazon die Verantwortung für den Fehler auf sich nehme. Als Wiedergutmachung für die postalische Belästigung dürfe er alle Pakete behalten, so Amazon.

Samsung-Fernseher für 900 Pfund

Ein großzügiges Geschenk, das natürlich keine schlechte PR ergibt. Quinn verfügt nun jedenfalls unter anderem über: einen Samsung Fernseher für rund 900 Pfund, ein Samsung Galaxy Tab Pro, eine Radeon R9-290X-Grafikkarte, eine Sony PSP sowie zahlreiche kleinere Gegenstände. Insgesamt summiert sich der Betrag auf rund 3.600 Pfund, also zwischen 4.500 und 5.000 Euro.

Spenden, Schenken, Verkaufen

Der Brite plant nun, auf dreierlei Art und Weise mit den unverhofften Geschenken umzugehen: Einen Teil will er behalten und an Familie und Freunde austeilen, rund ein Drittel soll für wohltätige Zwecke gespendet werden, andere Produkte will er wiederverkaufen. Mit dem so erwirtschafteten Geld plant er eine Reise, außerdem möchte er einen elektrischen Cannabis-Grinder entwickeln und patentieren lassen.

Amazon: "Sache erledigt"

Gegenüber "DailyMail" bestätigt Amazon den Hergang: "Die Sache ist erledigt, diesmal darf der Kunde alle Gegenstände behalten." Der Onlineversandhändler ist wohl guter Stimmung, weil am sogenannten Black Friday ein neuer Rekord an verkauften Waren aufgestellt worden war. (fsc, derStandard.at, 3.12.2014)