Wien - Österreich verschärft seine Geldwäsche-Vorschriften wieder. Es geht um den Personenkreis, der als Risikogruppe betrachtet werden kann. Bei "heiklen Kunden" müssen die Banken genauer hinschauen, in diese Gruppe fallen künftig auch heimische Politiker und Spitzenbeamte auf ihren Posten im Inland.

Ab 2015 müssen die Banken bei Geschäften mit österreichischen politisch exponierten Personen und öffentlichen Funktionsträgern erhöhte Sorgfaltspflichten walten lassen. Das gilt für Regierungsmitglieder, Parlamentarier, Spitzenbeamte und deren Angehörige sowie zumindest eine Zeit lang auch für ehemalige Politiker.

Bisher waren Österreicher mit politischen Ämtern, die sie in Österreich ausübten, nicht von diesen Vorschriften in den Banken erfasst. Der Geltungsbereich dieser "verstärkten Sorgfaltspflichten bei Fällen erhöhten Risikos" betraf zunächst nur ausländische Politiker und in der Folge auch österreichische Politiker und Funktionsträger, sofern sie ihr Amt im Ausland ausübten. Das waren etwa österreichische Staatsbürger, die politische EU-Funktionen bekleiden.

Die "innerösterreichischen" politischen Funktionsträger beziehungsweise in Österreich selbst politisch exponierten Personen (PEP) werden nun mit der 4. Geldwäsche-Richtlinie einbezogen, die 2015 in Kraft tritt, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) mitteilte.

Auch Behördenleiter und Angehörige betroffen

Betroffen sind aktive Politiker oder auch Behördenleiter und ihre Ehepartner, Kinder und Eltern sowie sonstige "bekanntermaßen nahestehende Personen". Ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem politischen Amt gilt ein Amtsträger dann nicht mehr als politisch exponiert.

Als "wichtige öffentliche Ämter" gelten in der unmittelbaren Politik neben Staatschefs, Regierungschefs, Ministern und Staatssekretären auch Parlamentsmitglieder. Dazu zählen aber auch Mitglieder von Höchst- und Verfassungsgerichten, Rechnungshöfen, Zentralbanken, Botschafter, hohe Militärs sowie Leitungs- und Aufsichtsorgane staatlicher Konzerne.

Bankmitarbeiter sind angehalten, die Zustimmung ihrer Führungsebene einzuholen, bevor sie eine "PEP" als Kunden aufnehmen. Außerdem sind die Geschäftsbeziehungen einer stärkeren kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen. Bei auffälligen Transaktionen müssen ohnehin die geltenden automatischen Warnsignale anschlagen.

OECD-Taskforce gibt Standards vor

Österreich passt regelmäßig seinen Rechtsbestand an die Empfehlungen der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) an. Sie gibt weltweit die maßgeblichen Standards vor. In Länderprüfungen wird kontrolliert, ob und wie die Empfehlungen national umgesetzt sind und wie die Prävention läuft.

2015 steht in Österreich wieder eine solche Länderprüfung an. Österreich sehe der Prüfung zuversichtlich und gelassen entgegen, betont das Management der FMA.

Zu den jüngeren und bereits umgesetzten Empfehlungen zählte, dass Steuerbetrug mittlerweile als Vortat für Geldwäsche gilt. Steuerdelikte werden als Quelle für illegale Geldflüsse immer prominenter. (APA, 3.12.2014)