Wien - Schicksalstag für eines der prominentesten Kunstwerke der jüngeren österreichischen Kunstgeschichte: Am Donnerstag berät der Restitutionsbeirat über eine Rückgabe von Gustav Klimts "Beethovenfries", das seit 1986 in einem eigenen Raum im Untergeschoß der Secession untergebracht ist. Sollte es eine Entscheidung geben, ist hohe internationale Aufmerksamkeit garantiert.

Erben der Familie des Sammlers Erich Lederer haben im Vorjahr die Rückgabe beantragt. Das monumentale Wandgemälde, das als eines der Hauptwerke des Wiener Jugendstils gilt, wurde nach der Enteignung der Familie in der NS-Zeit zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und schließlich 1972 um 750.000 Dollar (damals 15 Millionen Schilling) durch die Republik gekauft. Vom Auktionshaus Christie's war der Wert kurz davor auf 25 Millionen Schilling geschätzt worden.

Bereits 1999 war die Rückgabe des "Beethovenfries" von der Kommission für Provenienzforschung behandelt und abgelehnt worden. Mit der Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 hat sich nach Ansicht der Erben die Rechtslage jedoch entscheidend geändert. Nun können auch solche Kunstwerke zurückgegeben werden, die Österreich den ursprünglichen Besitzern abgekauft hat. Entscheidend ist, ob Druck ausgeübt wurde. Neue Dokumente sollen dies angeblich beweisen.

Voraussetzungen für Rückgabe

"Es wäre sicher der bisher prominenteste Rückgabefall", sagt Provenienzforscherin Sophie Lillie, die für eine der Erbengruppe ein Gutachten abgegeben hat und davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für eine Rückgabe gegeben sind. Lillie hatte bereits vor Monaten einen "runden Tisch" angeregt, an dem Vertreter von Bund, Secession und Belvedere (zu deren Sammlungen der Fries gehört) gemeinsam mit den Erben Vergleichsmöglichkeiten ausloten hätten sollen. "Dieses spezielle Kunstwerk würde verdienen, dass man speziell damit umgeht", so Lillie. Ihr Vorschlag sei jedoch ungehört verhallt. Wie das von der Kommission für Provenienzforschung erarbeitete und nun dem Restitutionsbeirat vorgelegte Dossier aussieht, sei auch den Antragstellern nicht bekannt.

In der Künstlervereinigung Wiener Secession geht man davon aus, dass die Republik das Werk "rechtmäßig erworben hat" und die Antragsteller "im Unrecht sind", betont jedoch, "die sorgfältige Arbeit der Restitutionskommission" wertzuschätzen und "deren Entscheidung selbstverständlich und ohne Einschränkungen (zu) akzeptieren". Formal spricht das Gremium lediglich eine Empfehlung aus. Bisher hat sich die Republik jedoch stets daran gehalten. (APA, 4.12.2014)