Wien - Die Hypo-Kommission hat keine Empfehlungen für straf- oder zivilrechtliche Schritte rund um das Hypo-Debakel gemacht. Denkbar wär aber eine Vorgangsweise, sagen Experten. Helmut Fuchs, Strafrechtsprofessor an der Uni Wien, hält beispielsweise eine Untreue in Verbindung mit den Kärntner Landeshaftungen für möglich. Prüfen könnte man das jedenfalls. Im Bericht von Kommissionschefin Irmgard Griss wird jedenfalls eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer zur neuen Haftungsregelung aus dem Jahr 2003 zitiert. Darin wird die Frage des Schlagendwerdens der Haftungen thematisiert. Sie verwies auch (vergeblich) darauf, dass nach dem vorliegenden Entwurf Kärnten auch dann noch für die Hypo geradestehen würde, wenn das Land gar nicht mehr kontrollierender Eigentümer der Bank sei.
Dass auch die Verstaatlichung mit Untreue in Verbindung gebracht werden könnte, glaubt Fuchs nicht. Die Österreicher seien zwar überfordert gewesen, ein wissentlicher Missbrauch sei aber aus dem Abschlussbericht nicht erkennbar. Das sieht auch Meinhard Lukas, Zivilrechtsprofessor an der Uni Linz so. Schadenersatzansprüche wären hingegen auch gegen Politiker und Beamte grundsätzlich möglich, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit. Der Bericht deutet ja auf Verletzungen der Sorgfaltspflichten hin. Trotzdem wären derartige Maßnahmen schwierig. Einerseits politisch, weil die Koalition teilweise ihr zuzurechnende Personen klagen müsste. Andererseits wäre eine allfällige Verurteilung finanziell in Relation zum Hypo-Debakel nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Nicht zur Geltung käme eine Amtshaftung, weil der Hypo-Kauf nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolgte, sondern ein privatwirtschaftliches "Geschäft" war. (as, DER STANDARD, 4.12.2014)