Innsbruck/Wien - Der Rechnungshof prüfte, was das Land Tirol von Juni 2012 bis Ende 2013 an Werbebuchungen der Medienbehörde meldete. Der Donnerstag vorgelegte Befund: Alle Quartalsmeldungen waren unvollständig, ebenso die Dokumention der Werbemaßnahmen. Der Rechnungshof konstatiert: "interne Falschmeldungen", "Kontrolldefizite", "Fehlinterpretationen", Aufträge wurden falsch zugeordnet.

529.722,22 Euro vergab das Land Tirol für insgesamt 299 Werbeaufträge und Medienkooperationen für die eineinhalb Jahre Prüfungszeitraum. Der Medienbehörde wurden 400.904,23 Euro für Werbeschaltungen gemeldet.

130.000 Euro - korrekt - nicht gemeldet

Der Rechnungshof weist also auch aus, wieviele Werbebuchungen ausmachten, die nicht zu melden waren, weil sie unter der Bagatellgrenze von 5000 Euro im Quartal lagen. Im Schnitt der sechs untersuchten Quartale machten sie rund ein Viertel der gemeldeten Werbebuchungen aus - konkret: 24 Prozent oder rund 129.000 Euro.

Die Förderungen unter 5000 Euro machten 11 Prozent der gemeldeten Förderungen aus - rund 15.000 Euro. Insgesamt vergab das Land 138.175,49 Euro an Förderungen.

"Alle Quartalsmeldungen waren falsch"

Zu den sechs gemeldeten Quartals-Datensätzen stellt der Rechnungshof trocken fest: "Alle Quartalsmeldungen waren falsch." Und: "Die Dokumentation der Werbeaufträge, Medienkooperationen und Förderungen in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit war unvollständig. Dies führte zu Kontrolldefiziten und Fehlinterpretationen bei den Werbemaßnahmen und Förderungen."

Falsche Meldungen führt der Rechungshof zurück auf: Entgegen den Vorgaben wurden keine Nettobeträge gemeldet; "interne Falschmeldungen"; Werbeaufträge wurden teils doppelt berücksichtigt oder Medien falsch zugeordnet.

70.000 Euro Förderung an ORF

70.000 Euro Förderung an den ORF meldete das Land für das dritte Quartal 2012. Das wäre gar nicht notwendig gewesen, schreibt der Rechnungshof. Begründung: Die Förderung war schon zugesagt, bevor das Medientransparenzgesetz in Kraft getreten war.

Falsch gekennzeichnet ...

Die Schaltungen des Landes waren nicht durchwegs so als bezahlt gekennzeichnet, wie das Gesetz es fordert, bemängelt der Rechnungshof zudem: "Die entgeltlichen Veröffentlichungen waren nicht oder nur unvollständig als 'Werbung' oder 'Anzeige' gekennzeichnet."

... aber inhaltlich korrekt

Immerhin inhaltlich hat der Rechnungshof nichts auszusetzen: Alle - gemeldeten - Werbemaßnahmen enthielten Sachinformationen, wie sie das Medientransparenzgesetz fordert, und zeigten keine Politiker-Konterfeis.

Fünf aus sechs Quartalen verjährt

Die Medienbehörde kann anhand der Rechnungshof-Befunde nun strafen. Aber nur für Verstöße, die nicht mehr als ein Jahr zurückliegen, der Rest ist danach verjährt. Und damit in diesem Fall die Verstöße in fünf von sechs Quartalen. Immerhin: Bei vorangegangenen Prüfungen lagen alle Fälle schon mehr als ein Jahr zurück. (red, derStandard.at, 4.12.2014)