Graz/Salzburg - Die wöchentliche Pflichtuntersuchung für Sexarbeiterinnen beschäftigt weiter die Politik: Nachdem Salzburg vier Jahre lang zu Unrecht Gebühren in der Höhe von 30 Euro pro Untersuchung verlangt hat und nun mit Rückzahlungen von bis zu einer Million Euro rechnet, stellt auch Graz den "Unkostenbeitrag" für die Untersuchung ein.

Gesundheitsstadträtin Lisa Rücker (Grüne) hat es noch einmal juristisch prüfen lassen. Mit dem Ergebnis, dass "die Gebühren rechtlich nicht einwandfrei aufrechtzuerhalten sind". Eingeführt habe die Stadt die Gebühren, weil in Graz die notwendigen Labouruntersuchungen vor Ort durchgeführt werden und somit die Prostituierten sofort die Ergebnisse erhalten. Rein rechtlich müssten aber alle Untersuchungen von der Gesundheitsagentur Ages durchgeführt werden, erklärt Rücker. Doch von der Ages habe sie die Rückmeldung erhalten, dass die nicht einmal über die Kapazitäten verfügen, künftig auch die Grazer Untersuchungen durchzuführen.

Gesetzeslage "schikanös"

Auch Fachärzte würden das wöchentliche Untersuchungsintervall kritisieren, sagt die Stadträtin, eine monatliche Untersuchung reiche aus. "Die Untersuchungen, die jetzt stattfinden, sind absolut nicht zeitgemäß. Die Bundesgesetzeslage ist schikanös." Die Untersuchung müsse an die medizinischen Standards der heutigen Zeit angepasst werden. Die Sexarbeiterinnen werden weder auf Chlamydien, eine der häufigsten Geschlechtskrankheiten, noch auf Hepatitis untersucht. Gleichzeitig solle den Frauen im Rahmen der Untersuchung eine Beratung angeboten werden.

Rücker schließt sich dem Antrag der Frauenreferentinnen an, und fordert von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) eine Gesetzesnovelle. Aus dem Ministerium heißt es auf Standard-Anfrage, der Antrag werde intern sachlich geprüft, etwa dahingehend, ob eine Verlängerung des Intervalls evidenzbasiert okay wäre. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 5.12.2014)