Wien - Das Sozialministerium hat den Verein für Konsumenteninformation beauftragt, gegen ein Gewinnspiel-Mailing der Verlagsgruppe News von 2013 vorzugehen. Der VKI bekam nach eigenen Angaben in erster Instanz vom Handelsgericht Wien Recht, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verband schildert den Anlassfall so: Im Jänner 2013 habe die Verlagsgruppe News 20.000 bis 30.000 Abonnenten angeschrieben und zum kostenlosen Abruf von "Gewinnchancen" aufgerufen. Tatsächlich habe man aber im Rahmen der Telefonate auch entgeltliche Vertragsabschlüsse angeboten. Das Handelsgericht Wien beurteilte das Schreiben als irreführend, aggressiv und somit unzulässig.

"Doppelt gewinnen"

Dort hieß es "Mit einem kostenlosen Anruf können Sie jetzt doppelt gewinnen: 1. Super-Chance auf eine 25-Jahres-Pension von Euro 3.000,-- monatlich; 2. Chance auf Euro 10.000,-- Sofortgewinn." Die Abonnenten sollten telefonisch erfragen, ob sie mit einem zugewiesenen Los einen Gewinn erzielt hatten oder nicht. Wer nicht gewonnen hatte, dem wurde angeboten, gegen Bezahlung von 60 Euro an einer Lottogemeinschaft teilzunehmen.

Das nicht rechtskräftige Urteil besage: Konsumentinnen und Konsumenten müssten auf Grundlage des Schreibens nicht damit rechnen, zur Teilnahme an einer entgeltlichen Spielgemeinschaft aufgefordert zu werden. Sie würden unvorbereitet mit dem Angebot beziehungsweise einer Entscheidung konfrontiert. Es handle sich damit um eine irreführende und aggressive Vorgehensweise.

Auch drei weitere Klauseln der Verlagsgruppe News (zu Datenverwendung und Vertragsverlängerung) seien im Rahmen der Verbandsklage als gesetzwidrig eingestuft worden, berichtet der VKI und betont: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red, derStandard.at, 5.12.2014)