Zürich - Der deutsche Entertainer Karl Dall ist vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Zürich-Limmat kam am Dienstagabend zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise gegen den 73-Jährigen vorliegen, und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Aussagen der Frau hätten viele Ungereimheiten enthalten.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verlangt. Dall hatte vor Gericht erneut seine Unschuld beteuert. Es sei zwischen ihm und der Klägerin niemals zu sexuellen Handlungen gekommen. Die rund 30 Jahre jüngere Frau hatte Dall vor einem Jahr angezeigt. Dieser habe sie Anfang September 2013 in seiner Suite in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen, hatte sie erklärt.
10.000 Franken Entschädigung für Dall
Das Gericht sprach Dall jetzt eine Entschädigung von 10.000 Franken (rund 8.300 Euro) zu - unter anderem dafür, dass er nach seiner Festnahme im November 2013 in St. Gallen vier Tage in Untersuchungshaft verbringen musste.
Für die Klägerin gibt es wohl noch juristische Konsequenzen: Dall hat sie inzwischen dafür verklagt, dass sie von ihm heimlich eine Tonaufzeichnung gemacht hat. Diese durfte vor Gericht nicht verwendet werden. Nach eigenen Angaben ist Dall darauf zu hören, wie er der Frau sagt, sie sei eine "Granate im Bett". Dies habe er allerdings nur gesagt, weil sie es habe hören wollen und sonst seine Suite nicht verlassen hätte, hatte Dall vor Gericht gesagt.
Entlastender Brief von Udo Jürgens
Es könne nach Prüfung aller Aussagen und Indizien keinen Zweifel an der Unschuld des Angeklagten geben, sagte Dalls Rechtsanwalt am Ende der Verhandlung. Auch die Staatsanwaltschaft hatte eingeräumt, die Glaubwürdigkeit der Journalistin erscheine nicht besonders groß, zudem stehe Aussage gegen Aussage. Das mache aber eine Vergewaltigung "nicht von Anfang an unmöglich". Die Aussagen der Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung seien zudem durchaus plausibel gewesen.
In dem Prozess kam jedoch auch ein Gutachten zur Sprache, wonach die Frau eine "obsessive Zwangsstörung sowie eine erotomane Wahnsymptomatik" hat. Zudem sprach der Richter sie darauf an, dass sie wiederholt Prominente als Stalkerin verfolgt hatte – zweimal wurde sie deshalb schuldig gesprochen. Auch ein Schreiben von Dalls Freund Udo Jürgens wurde zu Protokoll gegeben. Darin berichtet der Sänger davon, wie ihn die Frau mit Telefonterror verfolgt habe. (APA, 9.12.2014)