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Wer auf Youtube ein Videomit geschützter Musik hochlädt, sieht nun schon vorab, welche Restriktionen für den Clip gelten werden.

Foto: Reuters

Die im Besitz von Google befindliche Videoplattform Youtube hat die Eingriffsmöglichkeiten für die Rechteinhaber von Musikstücken ausgeweitet. Das Erkennungssystem wird nun bereits vor dem Veröffentlichen neuer Clips eingesetzt, um Labels und Künstler über ihre weitere Verwendung entscheiden zu lassen.

Vorab-Scan auf geschützte Musik

Schon länger verwendet Youtube ein System namens "Content ID". Dieses ist in der Lage, urheberrechtlich geschützte Musik in Videos zu erkennen und dies den Rechteinhabern mitzuteilen. Diese konnten daraufhin gegebenenfalls mit verschiedenen Maßnahmen reagieren.

Ab nun kommt der Musik-Scan bereits "prophylaktisch" zum Einsatz. Wer ein Video hochlädt, wird bereits vor der Veröffentlichung darüber in Kenntnis gesetzt, wenn Content ID ein geschütztes Werk identifizieren konnte, berichtet Techcrunch.

Beschränkungen sofort ersichtlich

Ebenfalls ist für den Uploader sichtbar, welche Restriktionen der jeweilige Besitzer des Songs für seine Verwendung gewählt hat.

Die Möglichkeiten reichen von keinerlei Einschränkungen über Nichtverfügbarkeit des Videos in bestimmten Ländern, Ausblendung des Sounds bis hin zu einer vollständigen Sperrung des jeweiligen Clips. Ebenso können Rechteinhaber Videos mit ihrer Musik über Werbeeinblendungen monetarisieren.

Takedown-Requests bleiben Problem

Wenngleich der Vorab-Einsatz von Content ID den Vorteil hat, nachträgliche böse Überraschungen für Uploader zu vermeiden, löst diese Maßnahme nicht jene Probleme, die von vielen Nutzern schon lange moniert werden. Oft werden Videos aufgrund von Takedown-Requests von Rechteinhabern offline gestellt, obwohl sie nur kurze Ausschnitte von geschützten Songs zur Untermalung verwenden. (gpi, derStandard.at, 09.12.2014)