Wien - Eine Beschwerde der FPÖ hinsichtlich einer "unterlassenen Berichterstattung" des ORF über das medienrechtliche Entschädigungsverfahren zwischen ORF-Redakteur Ed Moschitz und der Partei ist von der Medienbehörde KommAustria zurückgewiesen worden. Diese sei "verspätet" erfolgt, heißt es im Bescheid.

Das Verfahren stand im Zusammenhang mit dem jahrelangen Streit über die Skinhead-Reportage. Am 14. Mai dieses Jahres hat das Wiener Straflandesgericht eine Klage von Moschitz gegen die FPÖ wegen übler Nachrede sowie Verletzung der Unschuldsvermutung in der Affäre um angebliche Nazisager und manipulierte Tonbänder abgewiesen.

In der Folge sei über diesen Prozessausgang im ORF nicht berichtet worden, weshalb sich die FPÖ an die KommAustria wandte - allerdings erst am 4. August. Geht man von der sechswöchigen Beschwerdefrist aus, sei damit der "frühestmöglich behauptete Zeitpunkt der Rechtsverletzung" der 23. Juni, wie es im Bescheid der Medienbehörde heißt.

Eine Berichterstattung über das erstinstanzliche Urteil hätte allerdings analog zur bisherigen Berichterstattung in der Causa "nur zeitnah erfolgen können". Entsprechend sieht die KommAustria den "Zeitpunkt der behaupteten 'Verletzung durch Unterlassung' jedenfalls zu spät gewählt und die sechswöchige Beschwerdefrist nicht eingehalten". Die FPÖ hat nun die Möglichkeit, sich binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht zu beschweren.

Im medienrechtlichen Entschädigungsverfahren hat Moschitz nach dem Urteil im Mai Berufung eingelegt, der Fall liegt nun beim Richtersenat des Oberlandesgerichts Wien. (APA, 10.12.2014)