Bagdad/Berlin - Die deutsche Bundesregierung will die Ausbildungshilfe für kurdische Kämpfer im Nordirak laut Medienberichten ausweiten und dafür auch ein Bundestagsmandat einholen. Mehr als 100 bewaffnete Bundeswehrsoldaten sollen in den Irak entsandt werden, um dort kurdische Peschmerga für den Kampf gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) auszubilden, berichtet "Bild" am Donnerstag unter Berufung auf einen Mandatsentwurf für das Parlament.

Nach Informationen von "Spiegel online" ist derzeit geplant, schon Anfang 2015 mehrere Dutzend deutsche Soldaten in den Nordirak zu schicken. In Erbil sollten sie kurdische Kämpfer unter anderem an Geräten zum Minensuchen und deren Entschärfung ausbilden, berichtete das Portal am Mittwochabend. Die Regierung plane für die Ausweitung der Mission entgegen ersten Überlegungen nun doch eine direkte Beteiligung des Parlaments.

"Erweiterte" Auslegung des Grundgesetzes nötig

Von den zuständigen Ministerien war dazu zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas wollten sich den Berichten zufolge am Donnerstag am Rande der Kabinettssitzung in Berlin zusammensetzen, um die Mission zu besprechen.

Aus einer Bewertung des deutschen Verteidigungsministeriums geht laut "Bild" hervor, das dafür zum ersten Mal das Grundgesetz "erweitert" ausgelegt werden müsse. Bei dem Kampf gegen die IS handle es sich weder um einen Bündnisfall, noch gebe es ein UN-Mandat. Maas und de Maizière sollten daher beurteilen, ob der Einsatz mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei. Bereits am kommenden Mittwoch solle das Kabinett dem Einsatz zustimmen.

Die deutsche Bundeswehr hat bereits Waffen an die Peschmerga geliefert und den Soldaten auch an Ort und Stelle die Bedienung gezeigt. Ende Oktober war ein Erkundungsteam der deutschen Regierung in den Irak aufgebrochen, um die Beteiligung der Bundeswehr an einer umfassenderen militärischen Ausbildungsmission zu prüfen. (APA, 11.12.2014)