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Die Politik reagiert auch auf Vorkommnisse beim letzten Wiener Fußball-Derby.

Foto: APA/HOCHMUTH

Wien - Änderungen beim Pyrotechnik- und beim Chemikalien-Gesetz haben den Abschluss von Tag eins des Parlamentskehraus gebildet. Klargestellt wurde etwa, dass Blitzknallsätze verboten sind. Etabliert wird ein Abgabeverbot einzelner chemischer Stoffe wie Natrium- und Kaliumsalze (ab einer gewissen Konzentration) an Private.

Einige weitere Stoffe wie Wasserstoffperoxid, Nitromethan und Salpetersäure müssen ab einer gewissen Konzentration verpflichtend registriert und gekennzeichnet werden. Damit soll ein anonymer Kauf dieser Chemikalien unterbunden werden.

Durch das Pyrotechnikgesetz erhält die Behörde die Möglichkeit, bei Bedarf auch Abschussrohre, selbst gefertigte Zündvorrichtungen und illegale Böllerschießvorrichtungen zu beschlagnahmen und in weiterer Folge für verfallen zu erklären. Um die Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen zu erleichtern, ist EU-weit eine verpflichtende Kennzeichnung mit einer Registriernummer nach einem einheitlichen System vorgeschrieben.

Allgemeine Zustimmung gab es zu einem von den Grünen propagierten Verbot des Missbrauchs von pyrotechnischen Signalstiften. Diese waren zuletzt bei den Ausschreitungen beim Wiener Fußball-Derby seitens einiger Hooligans zum Einsatz gekommen. (APA; 11.12.2014)