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Eine Beschwerde von T-Mobile wurde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen

Foto: Reuters/Blake

Wien - Das Rennen um die Millionen für den Ausbau schneller Internetleitungen in Österreich ist eröffnet. Den Weg zu mehr Bandbreite hat der Verwaltungsgerichtshof freigemacht. Er hat am Donnerstag die Beschwerde von T-Mobile Austria als "unbegründet" zurückgewiesen. Damit ist die Versteigerung der Funkfrequenzen für die neue Mobilfunkgeneration LTE im September 2013 rechtens und muss nicht wiederholt werden.

Die Republik Österreich darf den Erlös von zwei Milliarden Euro (wovon eine von der teilstaatlichen A1 Telekom Austria kam) als Monopolrente einstreifen. Mit der Hälfte sollen, wie berichtet, Investitionen in den Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur angestoßen und die Versorgung kommerziell unwirtschaftlicher Gebiete im ländlichen Raum gefördert werden.

Rechtssicherheit

Wie die Netzbetreiber und die Regulierungsbehörde sieht durch den Spruch der Höchstrichter auch Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) nun Rechtssicherheit. Er will nun den Breitbandausbau "zügig" vorantreiben, wie er am Donnerstag betonte. Die ersten 300 Mio. Euro des mit einer Milliarde gefüllten Fördertopfes sollen im Frühjahr 2015 ausgeschrieben werden. Eine Notifizierung der Beihilfen in Brüssel ist dem Vernehmen nach nicht notwendig. Denn gemäß Gruppenfreistellung bedarf eine Stückelung in Programmtranchen, die 150 Millionen Euro nicht übersteigen, keiner Zustimmung der EU-Kommission. Mehr als die Hälfte, also der größte Brocken dürfte auf Netzbetreiberförderung entfallen, weshalb die Branche argwöhnt, dass Ex-Monopolist Telekom Austria (TA) den Großteil der Zuschüsse abräumen könnte.

Da die Betreiber aufgrund der von T-Mobile Austria betriebenen Beschwerde beim VwGH ein Jahr verloren haben, pocht die um zwei Milliarden Euro erleichterte Branche auf rasche Vergabe der Mittel. Ob sich die Ausschreibungen noch im ersten Quartal 2015 ausgehen, ist aber ungewiss. Die Sache sei hochkomplex, jedenfalls im ersten Halbjahr sollen Umfang und Förderbedingungen auf dem Tisch liegen. Budgetwirksam werden die 300 Mio. Euro erst 2016.

Zweifel ausgeräumt

Auch die Regulierungsbehörde RTR - sie hatte die Lizenz zum Funken unter den Hammer gebracht und die Auktion durchgeführt -misst der höchstgerichtlichen Entscheidung große Bedeutung zu. Das Urteil räume alle Zweifel an der Auktion aus, sorge für Klarheit bei künftigen Vergabeverfahren, meint RTR-Chef Johannes Gungl.

Erwartungsgemäß zerknirscht reagierte T-Mobile Austria. Man akzeptiere die Entscheidung, hieß es knapp. "Die österreichischen Frequenznutzungsentgelte sind und bleiben absoluter EU-Rekord. Sie betragen mehr als das Fünffache als in Deutschland und das Vierfache der Schweizer Entgelte", so Chef Andreas Bierwirth. Die enorme Belastung gefährde die Investitionsfähigkeit der Telekomindustrie in Österreich.

T-Mobile war auf allen Linien abgeblitzt, die Höchstrichter wiesen die Beschwerde als unbegründet ab. Eine Versteigerung sei eine geeignete Methode für die Ermittlung des Werts der Frequenzen. "Dass dies zu höheren Frequenznutzungsentgelten führte, als die Netzbetreiber erwartet hatten, macht die Frequenzzuteilung nicht rechtswidrig", begründete das Höchstgericht die Entscheidung. Die Ausgestaltung der Auktion habe sich nicht an der Zielsetzung orientieren müssen, bestehenden Mobilnetzbetreibern in jedem Fall ausreichende Frequenzzuteilungen für den Fortbestand des Unternehmens zu garantieren. Auch sei nicht in bestehende Frequenznutzungsrechte eingegriffen worden. (ung, DER STANDARD, 11.12.2014)