Karlsruhe/München - Mehr als drei Jahrzehnte nach einem blutigen Bombenanschlag auf dem Münchner Oktoberfest mit 13 Toten und mehr als 200 Verletzten hat die deutsche Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. "Ich habe heute angeordnet, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden", sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag.

Die Bombe war am 26. September 1980 in einem Papierkorb explodiert. Die bisherigen Ermittlungen waren zu dem Ergebnis gelangt, dass der Rechtsextremist Gundolf Köhler, der bei dem Anschlag ums Leben kam, ein Einzeltäter war.

Zeugin gibt Hinweise auf Mittäter

Jetzt habe man "von einer bisher unbekannten Zeugin Hinweise erlangt, die auf bisher unbekannte Mitwisser hindeuten könnten", sagte Range. Die Ermittlungen werden sich Range zufolge aber nicht auf diese Frau beschränken. "Wir werden allen Ansatzpunkten erneut und umfassend nachgehen." Range bezeichnete den Anschlag als das "schwerste rechtsextremistische Attentat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland".

Nach den bisherigen Ermittlungen hatte Köhler, ein 21-jähriger Geologiestudent und früherer Anhänger der rechtsextremen "Wehrsportgruppe Hoffmann", den Sprengsatz im Haus seiner Eltern in Donaueschingen gebaut, transportiert und gezündet. Der Attentäter und zwölf weitere Personen starben, im Umkreis von 30 Metern wurden 211 Menschen zum Teil schwer verletzt.

Schon früher Mutmaßungen über Hintermänner

Bei den Ermittlungen wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft mehr als 850 Spuren verfolgt, mehr als 1.700 Zeugen vernommen und mehr als 100 Sachverständigengutachten erstellt. Dennoch gab es immer wieder Mutmaßung über Hintermänner, weshalb ein Opferanwalt wiederholt eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens forderte. Auch die Bundesanwaltschaft hatte wegen dieses anfänglichen Verdachts unter anderem im Libanon ermittelt, wo sich zeitweise Mitglieder der rechtsradikalen "Wehrsportgruppe Hoffmann" aufhielten. 1982 wurden die Ermittlungen eingestellt, weil die Bundesanwaltschaft keine weiteren Tatbeteiligten ausfindig machen konnte. (APA, 11.12.2014)