Wien - "Stört es Sie, wenn Ihre Schwester einen österreichischen Freund hat?", fragt Richter Stefan Apostol Kamran B., den Drittangeklagten. "Mich persönlich stört es, aber es ist ihr Leben", sagt der 24-jährige Österreicher mit pakistanischen Wurzeln. Dass er, sein Vater und seine Mutter jedoch deswegen alle Tür- und Fensterklinken im Erdgeschoß des familiären Hauses entfernt haben, um ihre Flucht zu verhindern, bestreitet er.

Seine Schwester ist 21 Jahre alt und behauptet genau das. Drei Wochen lang habe sie im Juni das Haus nur in Begleitung verlassen dürfen, erst in der Nacht auf den 27. Juni gelang ihr durch ein Kellerfenster die Flucht zu ihrem Freund. Bei dem am Vormittag die Familie vor der Tür stand und das Opfer zur Rückkehr überredete. Die Mutter des Freundes alarmierte allerdings die Polizei, die die junge Frau schließlich befreite, wie die sagt.

Terrassentür ohne Klinke

Die drei Angeklagten leugnen das. In dem Haus sei eine einzige Türklinke abmontiert worden. Und dies, da die Terrassentür immer wieder über Nacht offen gestanden sei. Der Vater sagt, er habe Angst vor Einbrechern gehabt. Warum dann die Klinke auf der Innenseite entfernt wurde, bleibt offen.

Die Mutter sagt, die Klinke sei wegen der Tiere entfernt worden. "Was für Tiere sollen denn im 22. Bezirk reinkommen? Tiger?", wundert sich Apostol. "Nein, Insekten." Dass sie im Juni bei der Polizei noch bestätigt habe, es seien mehrere Klinken, auch an den Fenstern, entfernt gewesen, bestreitet sie jetzt.

Überzeugt sind alle drei, dass ihre Tochter beziehungsweise Schwester lügt. Warum, darüber können sie nur spekulieren.

"Das ist eine andere Kultur"

Bei Kamran B., dem Bruder, bohrt der Richter nach. Warum die Frau nicht bei ihrem Freund sein dürfe? "Das ist eine andere Kultur. Das ist nicht so wie eine europäische Familie", lautet die Antwort. "Sie ist 21, sie ist erwachsen", erlaubt sich Apostol einen Hinweis. "Na ja, ob sie geistig erwachsen ist, ist eine andere Frage."

Den Richter interessiert auch, wo das Problem mit einem österreichischen Freund liege: "Sie sind ja selbst Österreicher?" – "Es gibt gewisse Sachen, die man sich nicht aneignen sollte. Ich will meine Religion und Kultur behalten."

Auf die Spur des Freundes sei man erst nach dem Verschwinden der Frau gekommen. Sie habe nur mit dem Handy des Vaters telefonieren können, da ihres seit einem Jahr kaputt sei. Dort stieß man auf eine Nummer, die Internetrecherche brachte die dazugehörige Adresse, wie B. erzählt.

Handy weggenommen

Das Opfer sagt mit leiser Stimme, in Abwesenheit der Angeklagten, ganz anderes: Ihr Handy habe man ihr abgenommen, nachdem die Familie Anfang Juni durch einen Mailverkehr die Beziehung entdeckt hatte. Dann seien auch die Klinken abmontiert worden.

Auch der Freund, bei dem sie mittlerweile wohnt, bestätigt eine dreiwöchige Sendepause, ehe sie plötzlich frühmorgens vor der Tür stand.

Apostol glaubt schließlich der jungen Frau, kann sich aber einen Seitenhieb auf die Polizei nicht verkneifen: "Wenn die den Zustand im Haus fotografiert hätten, wäre das jetzt leichter."

An der Glaubwürdigkeit der Zeugin hat er aber keinen Zweifel. "Das Delikt heißt Freiheitsentziehung, und Sie haben ihr über drei Wochen die Freiheit entzogen", stellt er fest. "Vielleicht ist das in Pakistan zulässig, in Österreich ist es das nicht."

Zehn Monate bedingt und Geldstrafe

Während die Mutter freigesprochen wird, fassen Vater und Sohn bei einer Strafdrohung bis zu drei Jahren jeweils zehn Monate bedingt aus. Zusätzlich müssen die Unbescholtenen eine Geldstrafe von 400 beziehungsweise 2.000 Euro zahlen. "Sie erkennen den Unrechtsgehalt Ihrer Tat nicht, daher muss es eine Strafe sein, die Sie spüren", begründet Apostol.

Ganz am Ende will Kamran B. noch etwas klarstellen: "Wir möchten von dieser Person nichts mehr hören." Das gehe ihn nichts an, gibt ihm der Richter zur Antwort. (Michael Möseneder, derStandard.at, 11.12.2014)