Bei den Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Ausspähung eines Handys der deutschen Kanzlerin Angela Merkel durch US-Geheimdienste hat sich der Verdacht bisher nicht erhärten lassen. Derzeit gebe es "keinen zu einer Anklage führenden Beweis dafür, dass Verbindungsdaten erfasst oder ein Telefonat der Bundeskanzlerin abgehört wurden", sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe.

" Es stammt nicht aus einer Datenbank der NSA"

Das Ermittlungsverfahren wegen des Merkels-Handy hatte die Bundesanwaltschaft im Juni 2014 nach monatelangen Vorprüfungen eingeleitet. Range sagte: "Das Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons angesehen worden ist, ist kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA. Es stammt nicht aus einer Datenbank der NSA." Vielmehr habe es "ein 'Spiegel'-Redakteur selbst hergestellt - laut seinen Angaben auf der Grundlage eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA", sagte Range.

"Eine seriöse Bewertung der Echtheit und des Inhalts des Dokuments ist unter diesen Umständen derzeit nicht möglich"

Er habe die Redakteure des "Spiegels" gebeten, Fragen zu dem Papier zu beantworten oder es der Bundesanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Dies habe das Nachrichtenmagazin unter Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten abgelehnt. Auch die NSA selbst habe auf Anfrage des Bundesnachrichtendienstes (BND) eine Stellungnahme zu dem Vorgang abgelehnt. "Eine seriöse Bewertung der Echtheit und des Inhalts des Dokuments ist unter diesen Umständen derzeit nicht möglich", sagte Range. Auch der ehemalige NSA-Mitarbeiter Edward Snowden habe sich bisher noch nicht gegenüber der Bundesanwaltschaft erklärt. (APA, 11.12. 2014)