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Im Hamburger Miniaturwunderland sieht der Streik der Lokführer recht putzig aus. Im realen Leben soll er eingedämmt werden.

Foto: AP/Marks

Berlin - "Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit", so nennt sich das Papier, das das schwarz-rote Kabinett am Donnerstag verabschiedet hat. Inoffiziell trägt es jedoch einen anderen Namen: "Lex Lokführer." Denn es ist ein Gesetz gegen die Macht der GDL, der kleinen, aber schlagkräftigen Gewerkschaft der Lokführer.

Diese halten die Deutsche Bahn und Reisende seit Monaten in Atem. Immer wieder streiken die Lokführer. Die GDL fordert nicht nur mehr Geld, sie will außerdem künftig auch anderes Zugpersonal vertreten - etwa Zugbegleiter und Mitarbeiter des Bordbistros, die derzeit in der wesentlich größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) organisiert sind.

Der Gesetzesentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht vor, dass das Unternehmen im Konfliktfall nur noch an den Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gebunden ist. Das soll aber nur gelten, wenn konkurrierende Gewerkschaften in einem Betrieb sich nicht einigen können, wer wen vertritt.

Koalition sieht keinen Handlungsbedarf

Stecken sie ihre Claims feinsäuberlich und einvernehmlich ab, dann sieht die Koalition hingegen keinen Handlungsbedarf. Es bedeutet aber nicht, dass die Gewerkschaften gar nicht mehr streiken dürfen. Nahles will bloß den Druck erhöhen, dass sich konkurrierende Arbeitnehmer-Vertretungen zuvor schon am Verhandlungstisch einigen.

Die Arbeitgeber sind mit den geplanten Neuerungen zufrieden. Sie argumentieren, diese werden helfen, "Tariffrieden" in den Betrieben herzustellen. Auch die größte deutsche Gewerkschaft IG Metall (zwei Millionen Mitglieder) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) signalisieren Zustimmung.

Die Berufsgewerkschaften für Ärzte, Piloten und Journalisten werfen der Bundesregierung hingegen einen Verstoß gegen das Grundgesetz vor. Auch der ehemalige Verfassungsrichter Thomas Dieterich hält die geplante Regelung für verfassungswidrig. "Das Gesetz würde die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften eklatant einschränken. Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", sagt er.

Der Marburger Bund, der die Klinikärzte vertritt, und der Deutsche Beamtenbund (dbb) wollen, sollten Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen, vor das Verfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. (bau, DER STANDARD, 12.12.2014)