Im Gesundheitsbereich bringt das Jahr 2015 einige Neuerungen: Ab Juli kommt die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche, ab Februar wird die medizinisch unterstützte Fortpflanzung liberalisiert. Für Ärzte gibt es eine neue Ausbildungsregelung, für Masseure Änderungen im Berufsrecht. Ab 25. Juni ist öffentlichen Apotheken in Österreich der Arzneimittelversand via Internet erlaubt.

Bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen gibt es ab Jahresmitte die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche. Der Bund unterstützt dies mit 80 Mio. Euro jährlich. Für Kleinkinder wird es dabei in der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder über zehn Jahren wird ein festsitzender Zahnersatz bezahlt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt. Dies festzustellen obliegt dem Kieferorthopäden, es wird dafür kein Bewilligungsverfahren der Krankenkassen über den Chefarzt geben.

Die neuen Mütter und Väter

Einen Nationalratsbeschluss vorausgesetzt, soll im Februar das liberalisierte Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft treten. Das neue Gesetz ermöglicht lesbischen Paaren die Samenspende, erlaubt die Eizellenspende und die Samenspende Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) und - mit Beschränkungen - die Präimplantationsdiagnostik (PID).

Ab 25. Juni ist der Versand von Humanarzneispezialitäten innerhalb Österreichs durch öffentliche Apotheken zulässig. Dies gilt nur für rezeptfreie Arzneimittel und unter strengen Qualitätsvorgaben.

Schon mit Jahresbeginn tritt eine Novelle des Ärztegesetzes in Kraft, die ab Juni die neue Ärzteausbildung ermöglicht. Neu geschaffen wird damit eine neunmonatige verpflichtende Basisausbildung im Spital nach dem Medizinstudium. Danach trennen sich die Ausbildungswege Richtung Facharzt oder Allgemeinmediziner. Für Letztere kommt auch die verpflichtende Ausbildung in Lehrpraxen.

Bereits mit 13. Dezember 2014 tritt die Allergeninformationsverordnung in Kraft. Über die 14 wichtigsten Allergene muss ab diesem Zeitpunkt bei unverpackten Lebensmitteln informiert werden. Dies kann schriftlich (etwa auf den Speisekarten in der Gastronomie), aber auch mündlich über geschultes Personal erfolgen.

Was teurer wird

Wie jedes Jahr wird auch vieles teurer: Die Gebühr für die E-Card steigt um 30 Cent auf 10,85 Euro, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 5,55 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 872,31 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.307,89 Euro monatlich haben.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 120 Euro auf 4.650 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 140 Euro auf 5.425 Euro.

Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2015 mindestens 31 Euro (bisher 30,20 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 93 Euro (bisher 90,60 Euro). Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung. (APA, derStandard.at, 12.12.2014)