Wien - Im Februar 2015 soll das neue Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft treten, das auch die Eizellenspende, die Samenspende Dritter bei der IVF und beschränkte Präimplantationsdiagnostik bringt. Frauenpolitisch ist darüber hinaus eine Evaluierung der Instrumente für Einkommenstransparenz sowie die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zum Schutz von Frauen vor Gewalt geplant.
Die Neuerungen im rund 20 Jahre alten Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) wurden notwendig, da der Verfassungsgerichtshof das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für lesbische Lebensgemeinschaften aufgehoben hatte. Nun sollen die bereits getroffenen Empfehlungen der Bioethikkommission umgesetzt werden. In der Begutachtungsphase gab es vor allem von kirchlicher Seite zahlreiche mitunter sehr kritische Stellungnahmen. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf wurde daher noch nachgeschärft.
Instrumente zur Gleichbehandlung werden evaluiert
Die Novelle ermöglicht lesbischen Paaren die Samenspende und erlaubt werden die Eizellenspende, die Samenspende Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) und - beschränkt - die Präimplantationsdiagnostik (PID). Zusätzlich wurde etwa festgeschrieben, dass die Eizellen- und Samenspende erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Auch wird das Kindeswohl noch stärker in den Vordergrund gerückt: Der wissenschaftliche Ausschuss, der die Voraussetzungen für die PID überprüft, wird zu diesem Zweck um einen Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde ergänzt.
Die Novelle passiert im Dezember den Gesundheitsausschuss und soll kommendes Jahr im Nationalrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist für Anfang Februar geplant.
Frauenpolitisch sind weitere Neuerungen geplant. Mit der 2011 in Kraft getretenen Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz sind Unternehmen zu Einkommensberichten und Gehaltsangaben in Stelleninseraten verpflichtet - diese Instrumente werden kommendes Jahr evaluiert. Ergebnisse sollen Mitte 2015 vorliegen und auf deren Basis werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen entwickelt.
Umgesetzt wird der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Geplant ist auch, den im Regierungsprogramm vereinbarten AktionsplanFrauengesundheit zu erarbeiten. Ende 2015 sollen dann die Berichte aus drei Arbeitsgruppen vorliegen, auf Basis derer Frauen- und Gesundheitsministerium eine umfassende Frauengesundheitsstrategie präsentieren wollen.
Infomaßnahmen zum Thema Pension
Im Jänner geht außerdem eine Informationsplattform für Mädchen und Frauen online, um den Frauenanteil in technischen Berufen zu erhöhen. Sie wird über alle relevanten Maßnahmen, Projekte und Fördermöglichkeiten informieren. Laut Ministerium wurden rund 400 Projekte wie Workshops oder Aktionstage angemeldet.
Infomaßnahmen sind auch für das erste Halbjahr zum Thema Pension angekündigt. Eine entsprechend Broschüre wird über das Pensionssystem allgemein sowie besonders über die Auswirkungen von Teilzeit und Berufsunterbrechungen informieren. (APA/red, dieStandard.at, 15.12.2014)