Sämtliche Kontaktdaten, Login-Infos, alle Postings, alle Kalenderinhalte, Fotos, Videos und Gruppenmitgliedschaften sowie sämtliche private Nachrichten: Das wollte die New Yorker Staatsanwaltschaft in 381 Fällen von Facebook übermittelt bekommen – nur um festzustellen, ob die betroffenen Personen gerechtfertigt Sozialleistungen beziehen. Darunter befanden sich Schüler, Veteranen und Pensionisten, die selbst nicht einmal vom Durchsuchungsbefehl erfahren sollten.

Gericht: Facebook keine Partei

Für Facebook ein unverhältnismäßiges Eingreifen der Justiz: Der Konzern wehrte sich gegen die Datenweitergabe und zog vor Gericht. Ein New Yorker Richter entschied allerdings, dass Facebook juristisch gar keine Streitpartei sei, da lediglich die ausgespähten Individuen ihre Rechte ausüben konnten – die von der Durchsuchung aber, wie erwähnt, nichts erfuhren. Gegen diese kafkaeske Rechtsauslegung ging Facebook nun in Berufung.

Entscheidung vertagt

Vergangene Woche hat laut Heise eine Anhörung stattgefunden, 2015 soll die Entscheidung fallen. Für die betroffenen Personen dürfte das zu spät sein: Ihre Daten musste Facebook bereits aushändigen. Für künftige Fälle könnte das Ergebnis der Gerichtsverhandlung aber als Musterentscheidung gelten. (fsc, derStandard.at, 16.12.2014)