Wien - Gegen Justizwachebeamte in Österreich sind von 2007 bis 2013 insgesamt 78 Disziplinarverfahren geführt worden. Daraus resultierte im Jahr 2011 eine Entlassung, außerdem gab es in dem Zeitraum der vergangenen sieben Jahre 19 Suspendierungen und 36 verhängte Geldstrafen. Das hat die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ergeben.

Die Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger wollte wegen Berichten über "Missstände im Straf- und Maßnahmenvollzug" wissen, wie viele Strafanzeigen von Insassen gegen Justizwachebeamte es seit 2007 gab. Das Justizministerium verwies jedoch darauf, dass Anzeiger- und Beschuldigteneigenschaften nicht gesondert gespeichert werden. Daher wurde die Anfrage mit allgemeinen Zahlen zu Disziplinarverfahren beantwortet.

22 Einstellungen

Von den 78 Disziplinarverfahren gegen Justizwachebeamte in den vergangenen sieben Jahren wurden 22 eingestellt, endeten mit einem Freispruch oder - in einem Fall - mit einem Schuldspruch ohne Strafe. Die größte Zahl an Geldbußen bzw. Geldstrafen wurde mit neun im Jahr 2010 verhängt. Auch die meisten Suspendierungen gab es mit fünf im selben Jahr.

Zu den Fragepunkten bezüglich Präventionsmaßnahmen hielt das Justizministerium fest, dass bei Aus- und Fortbildung der Justizwachebeamten sowie der nichtexekutiven Mitarbeiter des Straf- und Maßnahmenvollzuges die Menschenrechte in sämtlichen Grundausbildungskursen verpflichtender Lehrgegenstand sind. Alle Ausbildungsmaßnahmen würden zudem derzeit in Kooperation mit einem universitären Menschenrechtsinstitut evaluiert, um sie laufend zu verbessern. (APA, 16.12.2014)