Karlsruhe/Berlin - Die deutsche Erbschaftssteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das höchste deutsche Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung, bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.
Nach den seit 2009 geltenden Regelungen können Firmenerben in Deutschland beim Übergang des Unternehmens von den Erbschaftssteuern teilweise oder sogar ganz befreit werden. Das gilt für den Fall, dass sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist. (APA, 17.12.2014)