Berlin/Leipzig - ProSieben darf künftig in unterschiedlichen deutschen Regionen zur selben Zeit unterschiedliche Werbespots zeigen. Das hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.

Der TV-Sender hatte die Klage auf den Weg gebracht, um Rechtssicherheit zu schaffen. 2013 hatte das Verwaltungsgericht Berlin diese Absicht vorerst durchkreuzt - mit der Begründung, der Fernsehkanal habe nur eine Lizenz für ein bundesweit empfangbares Fernsehprogramm, das nicht auseinandergeschaltet werden dürfe.

ProSieben wehrte sich gegen diese Entscheidung und hatte beim Gericht in Leipzig nun Erfolg: Die Einschränkung betreffe nur "redaktionelle Programminhalte", so das rechtskräftige Urteil (Az.: 6 C 32.13). "Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, auf der wir gemeinsam mit unseren Partnern nun aktiv das Geschäftsmodell der dezentralen Werbung vorantreiben werden", sagte ein Konzernsprecher. (APA, 18.12.2014)