Wien - Das Fortpflanzungsmedizingesetz wurde am Mittwoch im Gesundheitsausschuss beschlossen - allerdings nicht nur ohne FPÖ und Team Stronach, sondern auch ohne die Grünen. Die SPÖ kritisierte deren Nein zu dem liberalen Entwurf scharf. Im Plenum wollen die Grünen allerdings zustimmen, kündigten sie an.

Musiol fordert Recht auch für alleinstehende Frauen

Denn eigentlich freuen sie sich, so Abg. Daniela Musiol, über die "längst überfällige Ausdehnung der Fortpflanzungsmedizin auf lesbische Paare". Aber sie wollten diese Möglichkeit auch für alleinstehende Frauen eröffnet und mehr Beratung für Eltern haben. Darüber werde noch verhandelt und deshalb habe man im Ausschuss "noch nicht zugestimmt".

Für SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder war das Nein der Grünen im Ausschuss "völlig unverständlich". Dass "gerade die Grünen sich in dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage auf die Seite der FPÖ und des Team Stronach schlagen, ist enttäuschend", befand er in einer Aussendung.

FPÖ, Team Stronach und Teile der ÖVP dagegen

Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) ausverhandelte Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes geht weit über den VfGH-Auftrag, lesbischen Paaren die Samenspende zu erlauben, hinaus. Er erlaubt auch Eizellenspende (statt bisher nur Samenspende), Samenspende Dritter bei der IVF und auf bestimmte Fälle beschränkt Präimplantationsdiagnostik.

Dies missfällt nicht nur der FPÖ und dem Team Stronach, sondern auch Teilen der ÖVP. Einer der Kritiker, Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg, deponierte im Ausschuss, er hätte sich mehr Zeit für die Diskussion über die Änderungen im Fortpflanzungsrecht - etwa im Rahmen einer Enquetekommission - gewünscht.

Gültig ab 1. Jänner

Justizminister Brandstetter verteidigte den Entwurf einmal mehr als "wirklich vernünftigen Kompromiss". Über einzelne Formulierungen könne man noch diskutieren, grundsätzlich sieht er aber keine Alternative. Dass die Begutachtung kurz und die Novelle jetzt - mit Fristsetzung versehen - sehr rasch im Ausschuss behandelt wurde, begründete er mit dem Urteil des VfGH. Ab 1. Jänner 2015 sind Teile des Gesetzes damit aufgehoben, also ein rascher Beschluss der Nachfolgeregelung geboten. (APA, 18.12.2014)

Die Freude der SPÖ mit der Novelle bekräftigte Gesundheitsministerin Oberhauser: Die Novelle sei "fortschrittlich" und komme "langjährigen frauenpolitischen Forderungen" nach.

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