Bild nicht mehr verfügbar.

Die Sozialversicherungen hatten im Jahr 2012 ein Vermögen von 3,688 Milliarden Euro zu verwalten.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Wien/Linz - Der Rechnungshof (RH) kritisiert in einem aktuellen Bericht das Vermögensmanagement bei den Kranken- und Unfallversicherungsträgern AUVA, OÖGKK und SVA. Zum Teil wurden von ihnen unzulässige Instrumente eingesetzt, stellten die Prüfer fest. Unter anderem fehlte dem RH auch eine gesetzliche Klarstellung, dass neben der Erzielung von Zinsen auch die Sicherheit der Veranlagung wesentlich ist.

Vermögensveranlagung

Die Vermögensveranlagung sei zwar nicht das Kerngeschäft der Sozialversicherung. Aufgrund der Höhe des von den Trägern vorgehaltenen Finanzvermögens von insgesamt rund 3,688 Milliarden Euro im Jahr 2012 hält der RH jedoch eine hohe Professionalität in diesem Bereich für notwendig. Hierfür brauche es zunächst klare gesetzliche Rahmenbedingungen.

Laut den Prüfern waren der Zweck und die angestrebte Höhe der Reserven der Sozialversicherungsträger nicht klar definiert, wodurch auch etwa die Laufzeiten unklar blieben. Zur Art der Veranlagung fehlte insbesondere die gesetzliche Klarstellung, dass neben der Erzielung von Zinsen auch die Sicherheit der Veranlagung wesentlich sei. Zusätzlich wird eine Präzisierung der Definitionen der erlaubten Anlageinstrumente und der Prozessvorgaben gefordert.

Unzulässige Instrumente

Alle drei geprüften Institute haben im Prüfzeitraum teilweise unzulässige Instrumente eingesetzt, heißt es weiters. Die AUVA verwendete strukturierte Produkte, bei denen die Rückzahlung der Nominale nicht gesichert war. AUVA und SVA setzten auch Fonds ein, bei denen ein aktiver Einsatz von Derivaten nicht ausgeschlossen war. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse wiederum schloss eine Unternehmensanleihe und einen Immobilienfonds ab, bei dem (Immobilien-)Aktien nicht ausgeschlossen waren.

Mit Ausnahme eines Fonds bei der AUVA (40,16 Mio. Euro) waren die vom Gesundheitsministerium 2009 kritisierten, unzulässigen Anlageinstrumente zur Zeit der RH-Prüfung bereits bereinigt. 2008 kam es bei der SVA dabei zu Verlusten bei einzelnen Papieren (3,33 Mio. Euro), bei der AUVA auch in Summe über die Wertpapiere (27,09 Mio. Euro). Bei der OÖGKK war kein finanzieller Schaden entstanden.

Die AUVA hat die Kritik des Rechnungshofs bereits am Donnerstag zurückgewiesen. So seien etwa die Veranlagungsrichtlinien in der Zwischenzeit bereits entsprechend den RH-Empfehlungen überarbeitet worden, hieß es in einer Stellungnahme.

Vermögensveranlagung "verbesserungsbedürftig"

Die Prozesse zur Vermögensveranlagung hält der RH in vielen Bereichen für "verbesserungsbedürftig" - vor allem brauche es etwa eine genauere Definition und Einhaltung der Entscheidungsbefugnisse. Da es an aussagekräftigen Berichtssystem fehlte, habe der Bund im Rahmen der Aufsicht auch keinen Überblick über Umfang, Art, Rechtmäßigkeit und Erfolg bzw. Risiken der Veranlagung bei den Sozialversicherungsträgern. (APA, 18.12.2014)