Wien - Johann Rzeszut, bis 2006 Präsident des Obersten Gerichtshofs, hat Glück, dass Claudia Geiler in seinem Verfahren wegen falscher Beweisaussage über ihn richtet. Es gibt im Straflandesgericht Wien durchaus Richterinnen und Richter, die deutlich robuster mit dem 73-Jährigen umgehen würden.

Der Jurist leugnet nämlich äußerst wortreich, am 6. März 2012 vor der Polizei gelogen zu haben. Es geht dabei um die Privatermittlungen eines Polizisten, der mittlerweile nicht rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingt verurteilt wurde, im Fall Kampusch. Der Beamte wollte auf eigene Faust in einer Schule die DNA-Probe eines Kindes besorgen, da er fälschlicherweise annahm, dass das Mädchen die Tochter von Natascha Kampusch sei.

Hintergundinfos für Polizisten

Nachdem die Sache am 22. Februar 2012 aufgeflogen war, brachte er Rzeszut ins Spiel, der Mitglied der Evaluierungskommission zu den Polizeiermittlungen im Fall Kampusch war. Diesen habe er zweimal getroffen und von ihm Hintergrundinformationen erhalten, auch später sei man in Kontakt geblieben.

Am 6. März wurde Rzeszut zunächst als Zeuge in der Sache vernommen. Die beiden Treffen bestätigte er, er habe auch eine SMS des Polizisten erhalten, sonst habe es keinen Kontakt gegeben.

Blöd nur, dass sich die Polizei danach die Verbindungsdaten des Polizistenhandys besorgte. Die Erstaunliches zeigten. Am 21. Februar gab es zwei Anrufe von Rzeszut bei dem Polizisten, einer davon war ein elfminütiges Gespräch.

Lebhafte Telekommunikation

Tags darauf gab es weitere Anrufe und SMS von beiden Seiten, am 23. Februar sprach Rzeszut um 9 Uhr Früh dem Beamten offenbar auf die Sprachbox, worauf dieser zweimal zurückrief und ebenso auf dem Anrufbeantworter landete.

Am 8. Mai musste Rzeszut daher wieder zur Polizei: diesmal als Beschuldigter wegen Falschaussage. Aus dem Protokoll geht hervor, dass er den Kontakt zunächst weiter bestritt und sich nach der Vorlage der Verbindungsnachweise nur noch dunkel erinnerte.

Nun leugnet er und hat Probleme mit der richtigen Anrede: "Kollegin darf ich aus der Position nicht sagen, Frau Magister Geiler", zeigt er sich zunächst ratlos. In der Sache versucht er das Ganze als eine Kette von Missverständnissen darzulegen.

"Mentaler Tunnel"

Bei seiner Zeugenvernehmung im März sei er beispielsweise davon ausgegangen, es gehe um ein Disziplinarverfahren gegen den Polizisten. "Ich hatte einen mentalen Tunnel, da ich nur an dessen Aktion gedacht habe", versucht er nun zu erklären. Er habe von der DNA-Aktion nie etwas gewusst.

Auch die semantische Feile packt er aus: "Ich wurde ja nach Kontakten gefragt. Aber es ist ja keiner, wenn es nur einseitig ist", sagt Rzeszut bezüglich der Anrufe, die nicht in einem Gespräch endeten.

Was eine interessante Argumentation ist. Gemeinhin versucht man nämlich einen Anruf, um mit seinem Gegenüber zu sprechen. Wüsste man ex ante schon, dass der nicht abhebt, wäre die Liebesmüh ziemlich vergeblich.

Ignorierte Nachrichten

Seltsam auch, das Rzeszut zwar behauptet, der Polizist habe ihn um einen dringenden Rückruf gebeten, was die lebhafte Telefoniererei ausgelöst habe. Als ihm dann allerdings zwei Nachrichten auf der Sprachbox hinterlassen wurden, will er diese nicht abgehört haben.

Originell ist auch, das der fachlich hochangesehene Jurist behauptet, er habe erst bei der Zustellung des Strafantrags erfahren, was ihm überhaupt vorgeworfen wird. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten ihn bei mehreren Vernehmungen darüber im Unklaren gelassen.

All das erzählt er ausufernd und sich teils wiederholend, was Geiler schließlich zur Bemerkung führt: "Ich bin schon ganz verwirrt, weil Sie so viel reden, aber eigentlich nichts sagen." Auch regelmäßige Einwürfe von Verteidiger Norbert Wess gehen ihr zusehends auf die Nerven.

Um einen weiteren Zeugen zu hören, vertagt Geiler schließlich auf Februar. (Michael Möseneder, derStandard.at, 18.12.2014)