Graz - Die steirische Landesregierung hat am Donnerstag in ihrer Sitzung Sonntag, den 22. März als Termin für die Gemeinderatswahlen 2015 festgelegt. Es sind dies die ersten Wahlen nach den umfangreichen Gemeindefusionen, die auch eine Neuerfassung der Wählerverzeichnisse erfordern. Stichtag für die Wahl ist der 5. Jänner 2015, dieser entscheidet, ob ein Gemeindebürger schon wahlberechtigt ist.

Bei den Gemeinderatswahlen 2015 werden entgegen den Urnengängen von 2010 statt 542 nur noch 287 Kommunen existieren. In Städten mit mehr aus eintausend Migranten - die nicht Bürger eines EU-Staates oder staatenlos sind - muss auch ein Migrantenbeirat gewählt werden, hieß es laut der Vorlage der Landesregierung. In der Landeshauptstadt Graz wird nicht gewählt.

Geänderte Wählerverzeichnisse

Für die Behörden bedeuten die Gemeinderatswahlen eine Menge zusätzliche Arbeit. Die Wählerverzeichnisse vieler Gemeinden müssen zusammengeführt werden. Im Fall der beiden Gemeinden Tyrnau und Tulwitz (Bezirk Graz-Umgebung) bedeutet es sogar einen Bezirkswechsel der Schriftstücke - diese Kommunen gehen mit Fladnitz an der Teichalm im Bezirk Weiz zusammen.

Mit der Abweisung der Einsprüche von Gemeinden gegen die Fusionen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in zwei Tranchen Mitte Oktober und Mitte Dezember ist eine mögliche Erschwernis der Wahlen weggefallen. Von den Einsprüchen von 44 Gemeinden ist lediglich noch die Entscheidung bezüglich Saifen-Boden im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld anhängig.

Das Höchstgericht hatte grundsätzlich betont: "Die Verfassung garantiert der einzelnen Gemeinde kein Recht auf 'ungestörte Existenz'." Der Landesgesetzgeber habe "weitgehenden" Gestaltungsspielraum. Die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen, nämlich aufgrund fehlerhafter Kundmachung des Gesetzes bzw. der Verordnung, treffe nicht zu. (APA, 18.12.2014)