Hypokunden in Südosteuropa müssen eine Insolvenz nicht fürchten.

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Wien - Der Verkauf der Südosteuropatöchter der Hypo Alpe Adria geht in die Endrunde. Der favorisierte Bieter, die Beteiligungsgesellschaft Advent im Verbund mit der Osteuropabank EBRD, hat sein Angebot mit 23. Dezember befristet. Sollte der Deal zustande kommen, könnten sich für die Abbaueinheit Heta Asset Resolution und den Eigentümer Republik neue Optionen auftun. Heißt konkret: Auch eine Insolvenz der gut 18 Milliarden Euro schweren Heta steht wieder zur Debatte.

Dass es nicht schon beim Beschluss der Abbaulösung im März dieses Jahres zu einer Pleite gekommen ist, lag vor allem an den Befürchtungen betreffend Südosteuropa. Dort würde ein Konkurs zu Schlangen vor den Bankschaltern, einem Bank-Run, führen, tönte beispielsweise die Nationalbank in einer Stellungnahme.

Zudem würden die lokalen Aufsichten die Hypo-Assets in der Region einfrieren, womit auch mehr als zwei Milliarden Euro an Krediten in den Südosteuropa-Töchtern verloren wären. Mit dem anstehenden Verkauf wäre dieses Problem wohl gelöst. Eine insolvente Heta könnte unter Obhut eines Masseverwalters die bestehenden Kreditlinien in den SEE-Banken belassen, bis sie fällig werden, meint ein Experte.

"Insolvenzfähig"

"Die neue Taskforce wird sich das Thema noch einmal anschauen", meint ein Bankenaufseher zum Standard. Auch die Notenbank habe nach Verkauf der Südosteuropaaktivitäten kein Problem mehr mit einer Pleite. Insolvenzfähig ist die Heta jedenfalls: Im Unterschied zur ursprünglich geplanten Anstalt wurde sie als Aktiengesellschaft konzipiert und verfügt über keine Staatsgarantie.

In der Vergangenheit war die Variante vor allem von der Finanzprokuratur unter Wolfgang Peschorn forciert worden. Er soll berechnet haben, dass eine Insolvenz um 5,6 Milliarden Euro günstiger käme als die Abbauvariante. In weiterer Folge sah auch ein vom Finanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachten der Beratungsgruppe Oliver Wyman klare Vorteile einer Pleite.

Kärntner Haftung im Visier

Überdies stellt sich nach dem Verkauf der österreichischen Hypo-Tochter die Frage der Einlagensicherung nicht mehr. Dieses Fangnetz für Sparer hätte im Falle einer Pleite den Hypo-Sektor schwer belastet. Dazu kommt, dass in der nächsten Stufe alle anderen Bankensektoren für die Einlagensicherung geradestehen.

Ungeklärt ist weiterhin die Gretchenfrage: wie mit den Kärntner Haftungen umzugehen wäre. Das Land muss Gläubiger befriedigen, wenn die Heta selbst nicht zahlt. Die Haftung erstreckt sich noch auf Anleihen im Volumen von knapp zehn Milliarden Euro - hat sich also in den letzten fünf Jahren halbiert. Das Gros der restlichen Anleihen wird 2017 fällig.

Wegen der bescheidenen Liquidität wird angenommen, dass Kärnten von einer Insolvenz der Heta mitgerissen werden würde. Eine Beistandspflicht des Bundes wird von Experten überwiegend nicht gesehen. Und: Die wichtigste Einnahmenquelle der Länder, die vom Bund zur Verfügung gestellten Ertragsanteile, wären von einer Zwangsvollstreckung nicht erfasst. Das hat Universitätsprofessor Michael Potacs im März in einem Gutachten für das Finanzministerium festgestellt. Ebenso wird angenommen, dass wichtige hoheitliche Aufgaben weiterhin finanziert werden müssten.

Pleite trifft Bayern

Das würde bedeuten, dass für die Gläubiger nicht viel übrig bleiben würde. Daher könnte man sie zu einem freiwilligen Haircut überreden, indem sie für 100 Heta-Anleihen beispielsweise 40 Bundesanleihen erhielten. Zudem würden die Bayern bei einer Insolvenz ihre Forderungen von 2,4 Mrd. Euro verlieren. Vorausgesetzt, sie gewinnen den Prozess um diese gewährten Kredite nicht. Die BayernLB beruft sich auf eine Garantie des Bundes für die Darlehen, wenn die Hypo nicht mehr lebensfähig ist.

Der Verkauf der Südosteuropatöchter könnte für Hypo-Nachfolgerin Heta ein Befreiungsschlag werden: Dann wären auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Insolvenz deutlich geringer. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 22.12.2014)