Wien – Wenn Opfer Michelle L. zu Richterin Nicole Baczak sagt: "Ich habe mich halt auf sie verlassen, ich war halt so blöd", kann Baczak ihr nur schwerlich widersprechen. Denn L. hat in ihrem Namen für die Angeklagte Michelle M. Handyverträge abgeschlossen. Obwohl sie wusste, dass die 26-jährige Angeklagte arbeitslos und schwer verschuldet war und fünf Kinder hatte.

Sieben Verträge waren es insgesamt, am Ende ist L. auf über 6600 Euro sitzengeblieben. Bei einem Einkommen von 640 Euro für ihren Teilzeitjob ist das nicht wenig – um ihre Schulden bei den Mobilfunkbetreibern zahlen zu können, musste sie einen Kredit aufnehmen.

Anrufe bei Sexhotlines

Das Geld ging nicht allein für die regulären Gebühren drauf – auch Anrufe bei Sexhotlines, die beispielsweise der Bruder der Angeklagten getätigt hatte, summierten sich. Die Mobiltelefone wiederum verkaufte die Angeklagte, auch deren Wert musste das Opfer den Handyfirmen abgelten.

Opfer L. erzählt auch, dass sie der Angeklagten geglaubt habe, die würde dafür sorgen, dass die Endbenutzer der Verträge das Geld bezahlen. "Beim nächsten Mal mache ich es nicht mehr", hat L. offenbar doch etwas gelernt.

Wobei sie durchaus mit persönlichem Einsatz engagiert war, die Spur ihrer Schuldnerin nicht zu verlieren. Sie lachte sich nämlich den Cousin von M. an, der ebenfalls ein Handynutznießer war.

Der verarschte Freund

"War der Ihr Freund?", fragt Richterin Bazcak. "Ich habe ihn nur verarscht und so getan. Damit ich an ihr (der Angeklagten, Anm.) dranbleibe." Baczak tut sich etwas schwer, sich eine dreimonatige Verarschung vorzustellen, L. bleibt in dieser Causa äußerst vage.

Was sie zugibt, ist, dass sie einmal dabei war, als ein Handy unmittelbar nach der Anmeldung wieder verkauft wurde. "Das war in der Lugner-City. Meine Bankomatkarte war kaputt, da haben wir das Geld zum Fortgehen gebraucht." Vom Erlös habe sie aber nichts gesehen, beteuert das Opfer.

Der Bruder der Angeklagten sagt aus, er habe L. die Grundgebühr à 20 Euro sogar drei Monate im Voraus überwiesen, als er die SIM-Karte zu verwenden begann. "Die Rechnung im Jänner 2014 alleine beträgt aber 169 Euro", hält ihm Baczak vor.

Beschämter Zeuge

"Wie kann das sein?", will die Richterin wissen. Er hat zunächst keine Erklärung. "Haben Sie vielleicht Sex-Hotlines angerufen?", hilft ihm Verteidigerin Christine Wolf auf die Sprünge. Sichtlich beschämt gibt der Zeuge das zu. "Warum soll Frau L. Ihr Sexualleben zahlen?", rügt ihn Baczak.

Vor ihrem Urteil beleuchtet die Richterin nochmals die Lebensumstände der zweifach vorbestraften Angeklagten. Nur noch der drei Monate alte Säugling lebt bei ihr, eines ihrer Kinder hat sie zur Adoption freigegeben, drei leben bei Pflegeeltern.

Baczak hat sich auch die Liste der gegen M. laufenden Exekutionen ausgedruckt: vier Seiten sind es. "Da ist ja alles dabei: Beate Uhse, GIS, die Republik Österreich, Fernwärme, die Wiener Linien", stellt sie betrübt fest.

Sechs Monate Zusatzstrafe

Dennoch gibt sie M. noch eine Chance. Zusätzlich zu einer einjährigen bedingten Vorstrafe aus dem Sommer bekommt M. nicht rechtskräftig sechs Monate bedingt für schweren gewerbsmäßigen Betrug und muss zur Bewährungshilfe.

Dass Opfer L. sich vielleicht vor Vertragsabschluss hätte Gedanken machen sollen, sieht Baczak durchaus auch so. Aber: "Bei Betrug ist es oft so, dass das Opfer auch etwas Dummes macht." (Michael Möseneder, derStandard.at, 22.12.2014)