Für ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter sind Klagen rund um die Hypo Alpe-Adria durchaus erfreulich, denn die beim Handelsgericht anfallenden Pauschalgebühren fließen ins Justizbudget. Und die Summen sind beträchtlich: Bereits fix sind 28,2 Mio. Euro von der BayernLB. Die Republik Österreich müsste 42 Mio. Euro zahlen, erachtet sich jedoch als gebührenbefreit.

Die Pauschalgebühren für Gerichtsverfahren berechnen sich nach dem Streitwert. Der beläuft sich bei der Klage der Republik Österreich gegen den früheren Mehrheitseigner der Hypo, die BayernLB, auf 3,5 Mrd. Euro. Die BayernLB will umgekehrt von der Republik 2,4 Mrd. Euro einklagen. Zusammen ergäbe das - wenn die Republik zahlen muss - 70,2 Mio. Euro. Im ganzen Jahr 2013 hat die Justiz 841 Mio. Euro Gerichtsgebühren eingenommen.

Republik will sich Gebühren ersparen

Die Republik Österreich will sich die Überweisung - in diesem Fall ja eigentlich nur von einem Ressort ins andere - aber ersparen. Sie berief sich bei Klagseinbringung auf Paragraf 5 des Finanzmarktstabilitätsgesetzes - wonach für zur Durchführung des Gesetzes erforderliche Rechtsgeschäfte, Schriften und Amtshandlungen keine Abgaben und Gebühren anfallen. Ob das auch für die Klage gegen die BayernLB gilt, muss aber das Handelsgericht entscheiden.

Auch die BayernLB hat nicht sofort mit Klagseinbringung bezahlt. Sie ließ sich die Lastschriftanzeige ausstellen und musste dann binnen 14 Tagen genau 28.233.534 Euro überweisen. Diese beträchtliche Summe fällt zwar an das Justizbudget, aber der Justizminister kann das Geld nicht einfach ausgeben - und hat das auch nicht vor. Denn die millionenschweren Gebühren gelten als "außerplanmäßige Einnahmen" und sind damit der Rücklage zuzuführen. (APA, 23.12.2014)