Linz/Wien - Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat im Zusammenhang mit Glücksspiel-Automaten Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich aufgehoben. Das teilte er in einer Presseaussendung am Freitag mit. Er hat demnach den Oberösterreichern weitere Ermittlungen zum österreichischen Glücksspielgesetz aufgetragen.

In dem Verfahren geht es um die Klage von Betreibern, deren Glücksspielautomaten in den vergangenen Jahren von der Finanzpolizei beschlagnahmt worden waren und die Strafe zahlen sollten. In Österreich dürfen Glücksspiele mittels Automaten nur von konzessionierten Unternehmern durchgeführt werden. Die Konzessionen stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Das Landesverwaltungsgericht befasste mit der Angelegenheit den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Dessen Richter erklärten, dass der freie Dienstleistungsverkehr der österreichischen Konzessionsregelung entgegenstehe, wenn diese nicht wirklich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolge.

Finanzminister wandte sich an VwGH

Das Landesverwaltungsgericht entschied danach in drei Fällen, das österreichische Glücksspielgesetz widerspreche dem Unionsrecht und sei daher nicht anzuwenden. Weil dies dazu geführt hätte, dass das Aufstellen von Glücksspielautomaten ohne Beschränkung möglich wäre, wandte sich der Finanzminister gegen diese Entscheidungen an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hob sie nun auf.

Ob das Glücksspielgesetz dem Unionsrechts widerspreche, könne nur nach entsprechenden Ermittlungen durch das Landesverwaltungsgericht und anhand konkreter Tatsachenfeststellungen beurteilt werden. Dies sei aber unterlassen worden. Es habe auch den staatlichen Behörden keine ausreichende Möglichkeit gegeben, ihren Standpunkt - die Beschränkungen des Glücksspielgesetzes würden sehr wohl dem Unionsrecht entsprechen - näher darzulegen. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich muss daher in den weiteren Verfahren die unterbliebenen Ermittlungen durchführen und Feststellungen treffen, heißt es vom Verwaltungsgerichtshof. (APA, 9.1.2015)