Bild nicht mehr verfügbar.

Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) forciert die Vorratsdatenspeicherung

Foto: Reuters/Hanschke

Trotz der koalitionsinternen Streitigkeiten prüft das deutsche Innenministerium nach "Spiegel"-Informationen derzeit die Möglichkeiten für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei gehe es um die Frage, welche Schlussfolgerungen aus früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zu ziehen wären, berichtete das Magazin am Freitag im Voraus.

Auf Basis vorliegender Expertisen seines Hauses geht Minister Thomas de Maiziere (CDU) dem Bericht zufolge offenbar davon aus, dass eine eingeschränkte Variante der Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand hätte.

Justizminister strikt dagegen

Justizminister Heiko Maas (SPD) ist entschieden gegen ein Gesetz, das die Speicherung von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht für mehrere Monate ermöglichen würde. SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigte sich allerdings unter bestimmten Bedingungen offen für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, die vor allem aus der Union vehement gefordert wird.

Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier empfahl laut "Spiegel", bei einer möglichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung noch über die Vorgaben aus Karlsruhe hinauszugehen. Die dort genannten Voraussetzungen für die vorsorgliche Erhebung von Verbindungsdaten seien als "Mindestvorgaben" zu verstehen. So sollten über die Festlegungen des Urteils hinaus etwa "Berufsgeheimnisträger" wie Anwälte, Ärzte, Geistliche und Journalisten "besonders geschützt werden". Auch wäre es besser, "deutlich" unter der genannten Speicherdauer von sechs Monaten zu bleiben, so Papier.

Nur zwei Jahre inkraft

Das deutsche Gesetz zur Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für sechs Monate war 2008 in Kraft getreten, aber schon im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden: Die Daten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre", und es könnten damit Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden, hieß es zur Begründung. 2014 verwarf der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann auch die betreffende EU-Richtlinie.

Die Karlsruher Richter hatten aber auch anerkannt, dass die Verbindungsdaten "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung" sind. Selbst eine Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate wäre ihrer Auffassung nach möglich, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen: Etwa wenn Daten bei privaten Dienstanbietern gespeichert werden und Behörden sie nur mit richterlicher Erlaubnis abrufen dürfen. (APA, derStandard.at, 16.1.2015)