Heinz Spindler (rechts) hilft Mohamed H. schon länger.

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Weitra/Wien – Asylwerbern stehen in Österreich nur wenige Jobs offen, weil sich ihr Arbeitsmarktzugang auf Ernte- und Saisonarbeit sowie gemeinnützige Tätigkeiten beschränkt. Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 wurde diese Regelung vielfach als asylwerberfeindlich und kontraproduktiv kritisiert – aber bis dato aufrechterhalten.

Als Argumente für das De-facto-Arbeitsverbot werden vielfach der Schutz bestehender Arbeitsplätze und der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping genannt. Doch beides hat mit den Umständen, die dazu führten, dass der im Waldviertler Weitra lebende Sozialarbeiter Heinz Spindler 1730 Euro Geldstrafe wegen Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungs- und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz zahlen soll, wenn überhaupt, nur sehr am Rande zu tun.

Nachbar beobachtete "Neger mit Schubkarren"

"Ich hätte mir nie im Traum gedacht, dass mein mit besten Absichten gemachtes Hilfsangebot an einen Asylwerber zu einem derartig schwerwiegenden Strafverfahren führen würde", schreibt Spindler an die Bezirkshauptmannschaft Gmünd. Tatsächlich habe er Mohamed H., einen im Waldviertel lebenden, von ihm und Freunden unterstützten sudanesischen Asylwerber, lediglich ersucht, bei Arbeiten im Garten vor seinem Haus mitzuhelfen. Dafür habe er ihm 110 Euro gegeben: ein "Trinkgeld", das H. mangels sonstiger erlaubter Arbeitseinkünfte sehr gut brauchen könne.

An drei Tagen im Oktober 2014, so Spindler, hätten H. und er zusammen Holz eingeräumt und alte Erde abgetragen. Dann seien zwei Polizisten aufgetaucht: Ein Nachbar hatte beobachtet, dass – so der polizeiliche Aktenvermerk – "ein 'Neger' bereits mehrmals einen Schubkarren mit Erde und Sand im Veitsgraben entsorgt habe".

"Arbeitgeber Spindler" einvernommen

Besagten, laut Protokoll "dunkelfärbigen Mann" traf die Streife "Weitra 1" in der Folge beim Waschen in Spindlers Haus an. Und nahm ihn, da die "telefonische Überprüfung negativ verlief", samt Hausherrn auf die Polizeiinspektion Weitra mit.

Dort stellte sich zwar rasch heraus, dass Mohamed H. "in Österreich aufhältig sein dürfe". Doch eine "Nachfrage bei der Finanzpolizei Gmünd" ergab, "dass seitens des Asylwerbers keine Arbeiten durchgeführt werden und keine Entlohnung stattfinden hätte" sollen. Die Einvernahme des "Arbeitgebers Spindler" erhärtete gegen diesen den Verdacht. Am 30. Dezember bekam er beide Strafanträge zugestellt. Am Donnerstag war auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft für eine Reaktion niemand zu erreichen.

Anwalt: Gesetz ist verfassungswidrig

Nun soll sich Spindler zu den Vorwürfen bis in drei Wochen äußern – und will das zusammen mit seinem Herzogenburger Anwalt Markus Distelberger auf grundsätzliche Art tun: "Das Ausländerbeschäftigungsgesetz ist verfassungswidrig", meint Distelberger im STANDARD-Gespräch. Wenn nötig, werde er "bis zum Verfassungsgerichtshof gehen".

Die Verfassung will Sandra Stern, Sprecherin der gewerkschaftlichen Anlaufstelle für undokumentiert Arbeitende (Undok), nicht bemühen. Aber sie meldet ernste Bedenken "gegen Aufenthaltstitel ohne Arbeitsmarktzugang" an, wie sie auch Asylwerber haben. Wer nicht arbeiten dürfe, werde in prekäre Tätigkeiten gepresst, argumentiert sie. Das sei unmenschlich und rette keinen einzigen Arbeitsplatz. (Irene Brickner, DER STANDARD, 23.1.2015)